Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen bei der Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen:
Ich erinnere mich dunkel, mal irgendwo sinngemäßg gelesen zu haben: "Ein gesetzliches Schuldverhältnis kann nicht wirksam oder unwirksam sein; vielmehr kommt es nur darauf an, ob die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind oder nicht."
Ich vermute, es war in einem der Bücher von Medicus (AT, Schuldrecht AT oder BT, oder BR), es kann aber auch wo anders gewesen sein.
Knn irgendwer zufälligerweise weiterhelfen? Wäre echt super!
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