Anforderungen an die Nötigung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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madcats5
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Anforderungen an die Nötigung

Beitrag von madcats5 »

Hi

und ich hab schon wieder ne Frage:

A steht B auf den Fuß. Würdet ihr darin ne Nötigung sehen oder nur ne KV? Nötigung erfordert ja nicht nur, dass der A die Nötigungshandlung dulden muss, sondern gerade dadurch zu etwas anderem genötigt werden muss. Jetzt stellt sich die Frage ob man aus den dürftigen Infos entnehmen kann, dass A in der Beweggungsfreiheit beeinträchtigt wird, wohl nicht dasteht, dass er sich bewegen will.

Also ich weiß nicht so recht ob die Bejahung der Nötigung nicht ne SV-Quetsche wäre. Soll mans überhaupt ansprechen?

Grüße

Madcat
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Also ich weiß nicht so recht ob die Bejahung der Nötigung nicht ne SV-Quetsche wäre. Soll mans überhaupt ansprechen?
Nachdem, was Du geschrieben hast, ein klares NEIN!

Gruß
bilguer
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Eine Nötigung halte ich hier bei den knappen Infos auch für eher fernliegend. Aber mit der KV sieht es nicht arg viel besser aus.


grtz
BuggerT
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Stimmt! Auch bei der KV müsste man einen ziemlichen "Eiertanz" machen.
Strafrecht soll nicht umsonst ultima ratio sein!

Gruß
bilguer
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Re: Anforderungen an die Nötigung

Beitrag von ProstG! »

madcats5 hat geschrieben: A steht B auf den Fuß.
Ein phantastischer Sachverhalt.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Ein phantastischer Sachverhalt.
Ach komm, an der Uni gibt es noch viel dämlichere Sachverhalte.
Die haben mit Wirklichkeit dann aber auch rein gar nichts mehr zu tun.

Gruß
bilguer
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