Hallo,
Zwei Fragen zu Ebay:
Gilt bei Käufen über das Deutsche Ebay deutsches Recht, auch wenn der Verkäufer seinen Sitz im Ausland hat? (In § 20 Ebay-AGB steht nur eine Regelung zu den vertraglichen Verhältnissen zwischen Benutzer und Ebay, aber keine zum Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer.)
Wo ist der Gerichtsstand einer ausländischen juristischen Person, die die Abwicklung des Ebay-Kaufvertrags in Deutschland durch einen Privaten durchführen lässt?
Danke!
Ebay: Welches Recht gilt bei Ausländischen Verkäufern?
Moderator: Verwaltung
- dionysos
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Soweit bin ich auch noch gekommen; hatte sogar schon die Kommentierung im Palandt aufgeschlagen . Aber für mehr bin ich jetzt ehrlich gesagt zu faul .Winkeladvokat hat geschrieben:wie wär's mit den Art. 3ff EGBGB. Mehr Ahnung hab ich allerdings auch nicht.BuggerT hat geschrieben:Ich nehme doch mal stark an, dass "normales" IPR gilt. Davon hab ich allerdings keine Ahnung .
grtz
BuggerT
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