Verweigerung der Bezahlung als Anfechtung auszulegen ?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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mesrine
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Verweigerung der Bezahlung als Anfechtung auszulegen ?

Beitrag von mesrine »

Verweigerung der Bezahlung als Anfechtung auszulegen ?
laut sachverhalt verweigert a die zahlung, ist dies als anfechtung zu sehen ? sonst keine angaben

thx im voraus
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Baron
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Beitrag von Baron »

nein. ganz sicher nicht.
Lacan
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Beitrag von Lacan »

Es muss erkennbar sein, dass A das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gegen sich gelten lassen will (Palandt 243, 3). Dem Sinn der Anfechtung entsprechend, muss er eine endgültige Erklärung abgeben. Aus der Nichtzahlung lässt sich das aber nicht schließen: A kann ja jederzeit noch seine Meinung ändern und zahlen.
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Dazu kommt noch, dass die Anfechtungserklärung nach überwiegender Auffasung für den Anfechtungsgegner mind. erkennbar machen muss, auf welche tatsächlichen Gründe die Anfechtung gestützt wird. Der Anfechtungsgrund muss allerdings nicht genannt werden - so damals das RG. Ebenso wenig muss das Wort "Anfechtung" benutzt werden.

Nach alledem hier also ganz klar zu verneinen - wie ja schon gesagt wurde.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aber ein Rücktritt könnte es sein
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Rücktritt wäre denkbar, Anfechtung sicher nicht. Trotzdem würde ich eher zu einem (evtl. bestehenden) ZBR tendieren. Ist aber schwierig, wenn der SV sonst nichts hergibt. Wenn alle Auslegung nichts ergibt, dann eben Verzug, 286!
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