Wenn A den Gemeinschaftskeller eines Hauses (in dem auch die Gasanschlüsse des B vorhanden sind) abschließt, ist das dann Gewalt i.S.d. § 240 StGB?
Was meint ihr?
Gewaltbegriff: Nötigung?!
Moderator: Verwaltung
- Calmy
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"Gewalt ist ein körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen."
Wenn B für den Keller keine Schlüssel hat und/oder sich darin aufhält, ja. Sonst nicht.
Wenn B für den Keller keine Schlüssel hat und/oder sich darin aufhält, ja. Sonst nicht.
"Also hopphopp!"
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Das Einschliessen wird in der Regel ja auch als Gewalt iSd. Nötigung qualifiziert, das dürfte beim Ausschliessen nicht anders sein, aber wie Calmy schon sagte wenn B Schlüssel hat oder ohne grosse Schwierigkeiten einen Nachbarn bitten kann aufzuschliessen, oder selbst erfahrener Schlossknacker ist, Gewalt (-)
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr