Gewaltbegriff: Nötigung?!

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Gewaltbegriff: Nötigung?!

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn A den Gemeinschaftskeller eines Hauses (in dem auch die Gasanschlüsse des B vorhanden sind) abschließt, ist das dann Gewalt i.S.d. § 240 StGB?

Was meint ihr?
Benutzeravatar
Calmy
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1509
Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57

Beitrag von Calmy »

"Gewalt ist ein körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch eine physische Einwirkung sonstiger Art, die nach ihrer Zielrichtung, Intensität und Wirkungsweise dazu bestimmt und geeignet ist, die Freiheit der Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen aufzuheben oder zu beeinträchtigen."

Wenn B für den Keller keine Schlüssel hat und/oder sich darin aufhält, ja. Sonst nicht.
"Also hopphopp!"
BöhserOnkel
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 826
Registriert: Samstag 3. Januar 2004, 00:43

Beitrag von BöhserOnkel »

Das Einschliessen wird in der Regel ja auch als Gewalt iSd. Nötigung qualifiziert, das dürfte beim Ausschliessen nicht anders sein, aber wie Calmy schon sagte wenn B Schlüssel hat oder ohne grosse Schwierigkeiten einen Nachbarn bitten kann aufzuschliessen, oder selbst erfahrener Schlossknacker ist, Gewalt (-)
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nö, hat er nicht!

Ich hab mich halt nur gefragt, ob das Ausschließen auch Gewalt i.S.d. 240 isT!

Danke euch!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Entfällt eigentlich die Rechtswidrigkeit, wenn A zivilrechtlich einen Anspruch darauf hat, die Kellerräume veschließen zu dürfen!
Benutzeravatar
Calmy
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1509
Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57

Beitrag von Calmy »

Verwerflich (also sozial unerträglich) iSd § 240 II wird die Tat idR dann nicht sein. Somit RW (-).
"Also hopphopp!"
Antworten