Hi jurajura,
bei Beck-Online kann man Parallelfundstellen suchen. ABer da das außerhalb einer Diss zu aufwendig ist, habe ich ja oben gesagt, dass ich nur eine Fundstelle bringen würde. Wenn du es aber uneinheitloch handhabst, ist schwer zu erklären, warum du einige Urteile mehrfach belegst und andere nicht. Wenn du einen sachl Grund findest (zB nur die wichtigen Urteile) ist das fein, ansonsten unkonsequent, und das hasst der Korrektor
Eine Frage zur Fussnotenbearbeitung
Moderator: Verwaltung
- jurajura
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ok: also ich muss zugeben dass ich schon öfter "uneinheitlich" zitiert habe, und mir damit keine Bemerkungen eingeholt habe
aber wenn dir das schonmal geschhen ist, dann ist das jedenfalls (solange das kein Einzelfall ist) wohl eine (ungeschriegene) Regel, die ich zukünftig beherzigen werde.
gruß
jurajura
aber wenn dir das schonmal geschhen ist, dann ist das jedenfalls (solange das kein Einzelfall ist) wohl eine (ungeschriegene) Regel, die ich zukünftig beherzigen werde.
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jurajura
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Ich wollte mal fragen ob das so richtig ist. Ich habe für meine Hausarbeit öfter 2 Sätze aus einem Buch zitiert, aber nur hinter den letzten dann auch die Fussnote getan. Ist das so korrekt oder gibt das ne Bemerkung weil hinter dem ersten Satz ja nichts steht und es so aussieht als würde ich den nicht angeben dass ich den zitiert habe. Wenn man nachschlagen würde würde man aber ja direkt sehen dass sich das zitat auf satz 1 und satz 2 bezieht. aber hinter jedem satz die fussnote mit gleicher quelle sieht ja auch bescheuert aus.
Mal ein bsp:
Zueignung ist gegeben, wenn der Täter sich anmaßt, eine eigentümerähnliche Herrschaftsmacht über eine Sache zu haben, indem er die Sache selbst oder den ihr verkörperten Sachwert dem eigenen Vermögen einverleibt, sich also wirtschaftlich an die Stelle des Eigentümers setzt. Die Zueignungsabsicht besteht dabei aus der Aneignungsabsicht sowie dem Enteignungsvorsatz.
Das sind jetzt 2 Sätze aber die stehen ja auch zusammenhängend direkt hintereinander so im lehrbuch, ich habe dann einfach jetzt hinter das allerletzte Wort ne Fussnote gemacht und nicht hinter jedem der beiden sätze - ist das so in ordnung ?
Mal ein bsp:
Zueignung ist gegeben, wenn der Täter sich anmaßt, eine eigentümerähnliche Herrschaftsmacht über eine Sache zu haben, indem er die Sache selbst oder den ihr verkörperten Sachwert dem eigenen Vermögen einverleibt, sich also wirtschaftlich an die Stelle des Eigentümers setzt. Die Zueignungsabsicht besteht dabei aus der Aneignungsabsicht sowie dem Enteignungsvorsatz.
Das sind jetzt 2 Sätze aber die stehen ja auch zusammenhängend direkt hintereinander so im lehrbuch, ich habe dann einfach jetzt hinter das allerletzte Wort ne Fussnote gemacht und nicht hinter jedem der beiden sätze - ist das so in ordnung ?
Bin gerade am hausarbeiten korrigieren und wenn mir grundsätzlich etwas egal ist, dann ist es die anzahl der fußnoten. was mir allerdings auf den sack geht ist, wenn ein unproblematisches tatbestandsmerkmal und dessen definition mit fünf quellenangaben belegt wird. hat der idiotische bearbeiter im zweifel eh nicht alle gelesen, sondern blind aus der kommentierung abgemalt.Luca hat geschrieben:Hi jurajura,
bei Beck-Online kann man Parallelfundstellen suchen. ABer da das außerhalb einer Diss zu aufwendig ist, habe ich ja oben gesagt, dass ich nur eine Fundstelle bringen würde. Wenn du es aber uneinheitloch handhabst, ist schwer zu erklären, warum du einige Urteile mehrfach belegst und andere nicht. Wenn du einen sachl Grund findest (zB nur die wichtigen Urteile) ist das fein, ansonsten unkonsequent, und das hasst der Korrektor
- veltina
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Oh ja, da liest ganz offensichtlich jemand gerade Korrektur und hat eine Sch...laune Ich habe einem Ersti gerade den Tipp gegeben, wenn er mehrere Sätze/Gedanken aus einem Aufsatz zitiert, am Ende halt eine Fußnote "Zum Ganzen: xyz in njw..." zu setzen statt dieselbe Seite aus demselben Aufsatz fünfmal. Und für die Beispiele, die in diesem Thread gebracht wurden, frage ich mich schon, ob man da überhaupt eine Fußnote braucht!