muss die vermögensverfügung beim betrug freiwillig sein?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

muss die vermögensverfügung beim betrug freiwillig sein?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

die vermögensverfügung, was gehört da als prüfungspunkt noch dazu?


nur TUN, DulDUEN oder UNTERLASSEN ?

oder sind da noch andere Merkmale zu prüfen?


Danke danke!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Genau das. Hinzu kommt Kausalität bzgl. der unmittelbar hebeigeführten Vermögensminderung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ja, aber muss die vermögensverfügung nun freiwillig sein?? hab in der VL mal was dazu aufgeschrieben, aber finde in den büchern nix... :-(
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

Der Betrug ist ein Selbstschädigungsdelikt, d.h. das Opfer gibt den Vermögensgegenstand aufgrund der Täuschung freiwillig heraus, sonst liegt eine Wegnahme und damit Diebstahl vor.
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Für genauere Angaben kann man in den Tröndle / Fischer schauen, dort in den §263 Rn. 40ff.
Es gibt überaus spannende Fälle zur Abgrenzung, was noch gerade freiwillig ist und was gerade nicht mehr!

Gruß
bilguer
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