Mietrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Mietrecht

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen , kleine Frage zu folgendem Fall:

F kauft mehrere Wohnhäuser und will diese (von Grund auf) modernisieren. Die Mieter müssen dafür für einen Zeitraum von einem Jahr ihre Wohnungen aufgeben. F bietet den Mietern dafür an, dem Umzug (hin und zurück), die eventuelle Mietdifferenz der Übergangswohnung und die Lagerkosten in klimatisierten Räumen für die Möbel zu bezahlen.

Unter den Mietern befindet sich die 85-jährige A, die bereits seit 50 Jahren in ihrer Wohnung lebt. Sie findet nach langem Suchen eine kleine Wohnung, inder jedoch weder Teppich, noch Küche oder Möbel stehen. Die jetzigen Möbel passen nicht in die neue WOhnung. A will wissen, ob sie daher von F auch neue Möbel, eine Küche und Teppich bezahlt bekommt. Zu Recht?

bin ein wenig verwirrt. § 554 IV BGB sagt ja, dass der Vermieter Aufwendungen....ersetzen muss. Gehören dann neue Möbel und Küche bspw. in Form einer Pauschale auch dazu? Ist in der Überlegung auch Raum für den Gedanken, dass A sich in 50 Jahren so sehr an Teppich gewöhnt hat, dass sie nicht darauf verzichten möchte, oder dass eine Küche zu den "lebensnotwendigen" Anschaffungen gehört?

Danke für eventuelle Antworten - John
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