Hallo! Hab grad ein Problem mit § 248 b.
C lässt sein Auto unabgeschlossen und mit steckendem Zündschlüssel auf einem Parkplatz stehen und geht weg. A entwendet das Fahrzeug will es aber später zurückbringen.
Wie begründet man da denn das Tb-Merkmal gegen den Willen des Berechtigten.
Gruß cadi
Gegen den Willen des Berechtigten bei § 248b
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