c.i.c: auch bei schaufenster???

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

c.i.c: auch bei schaufenster???

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ich habe folgenden fall:

a geht an einem bzw. schaut in ein schaufenster. über diesem schaufenster ist eine markise. diese f-llt a auf den kopf. er verlangt daraufhin die arztkosten.


reicht das schaufenster mit markise schon aus für c.i.c? dass ein deliktrechtlicher anspruch besteht isst klar.


ich will cic eigentlich ablehenen, weil es mir zu weit geht. der geschäftsherr m müsste dann für jeden betrachter haften. wie seht ihr das?

außerdem finde ich, dass das schaufensterschauen keine anbajnung eines vertrages i.s.v. 311 II ist.
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

sehe ich auch so. Sinn der c.i.c. ist ja gerade, der Schutzbedürftigkeit des Anspruchsstellers in der besonderen Situation der Anbahnung von Verträgen Rechnung zu tragen, diese Situation ist beim blossen Betrachten von Schaufenstern wohl auf keinen Fall gegeben. Der Anspruchssteller ist hier nicht schutzwürdiger als jemand, der ohne reinzuschauen am Fenster vorbeiläuft und von dem herunterfallenden Teil verletzt wird.
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

habt ihr dazu irgendwie fundstellen?
BöhserOnkel
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Beitrag von BöhserOnkel »

A/S Repunterlagen hat geschrieben:Die Haftung der c.i.c. beruht auf einer vorvertraglichen Sonder- bzw. Vertrau-ensbeziehung. [...] Bereits frühzeitig wurde es als unbefriedigend empfunden, daß zwischen den Par-teien, die in einer vorvertraglichen Beziehung stehen, Schadensersatzansprüche lediglich nach den Regeln des Deliktsrechts im Gesetz vorgesehen sind.
Eine solche Sonderbeziehung würde ich in deinem Fall wirklich nicht annehmen.
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droit77
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Beitrag von droit77 »

da bin ich anderer meinung. [-X soweit ich mich erinnern kann, fällt es auch unter c.i.c., wenn ich in ein cafe gehe, um mir nur die preise anzuschauen (!) und beim hinein- oder hinausgehen auf einer eisplatte ausrutsche. der ladenbesitzer will ja durch sein schaufenster werbung machen und die leute zu einer vertrag bewegen ->vertragsanbahnnung. hab jetzt gerade keinen kommentar da, aber da würde es sicher so drinstehen
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Lacan
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Beitrag von Lacan »

Palandt 311, 17: Der Schutz beginnt mit Erreichen des Eingangsbereichs der Verkaufräume (BGH NJW 62, 32; VersR 68, 993). Er setzt voraus, dass der Kunde die Räume zur Anbahnung geschäftlicher Kontakte betritt (BGHZ 66, 51, 54; OLG Köln VRS 87, 164; str.).

Dass jemand schon den geschäftlichen Kontakt aufnehmen will, wenn er nur das Schaufenster betrachtet, ist regelmäßig nicht der Fall. Wer dagegen der Eingangsbereich betritt, wird regelmäßig Geschäfte tätigen wollen (ob er es tatsächlich tut, ist eine andere Sache). Ich würde hier also mit einem Regel-Ausnahme-Schema arbeiten.

Ausnahme, zB: Anders könnte es aber liegen, wenn der gewünschte Artikel nicht mehr im Laden hängt, sondern nur noch im Schaufenster. Dann gehe ich mit dem Verkäufer raus, um ihn zu zeigen, damit er nachbestellt werden kann oä. In so einem Fall kann man zweifelsfrei von einem geschäftlichen Kontakt ausgehen, nicht aber im Ursprungfall.

Andererseit kann es sein, dass sich jemand als Zeitungsverkäufer häufig im Eingangsbereich eines Kaufhauses aufhält. Dann will er ausnahmsweise keinen geschäftlichen Kontakt zum Ladeninhaber suchen.
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Beitrag von BöhserOnkel »

droit77 hat geschrieben:da bin ich anderer meinung. [-X soweit ich mich erinnern kann, fällt es auch unter c.i.c., wenn ich in ein cafe gehe, um mir nur die preise anzuschauen (!) und beim hinein- oder hinausgehen auf einer eisplatte ausrutsche. der ladenbesitzer will ja durch sein schaufenster werbung machen und die leute zu einer vertrag bewegen ->vertragsanbahnnung.
Sehe ich nicht so. Der von dir angesprochene Fall liegt schon deshalb anders, weil der (vermeintliche) Kunde das Geschäft betritt. In dieser Situation ist eine Vertragsanbahnung wesentlich wahrscheinlicher als beim Betrachten eines Schaufensters, aufgrund dessen nur ein kleiner Bruchteil der Leute, die sich das Fenster anschauen wohl tatsächlich einen Vetrag abschliessen wollen/werden.
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

in allen kommentaren steht nur im geschäftsbereich. aber viele meiner kommilitonen zählen die markise mit zu diesem bereich. wie kann ich argumentieren, dass dieser außerbereich nicht dazu zählt.

außerdem ist die cic doch vorteilhafter als vertraglicher anspruch als 823 als deliktischer. wie bekomme ich da argumentativ die kurve?
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Beitrag von BöhserOnkel »

larzerrus1 hat geschrieben:in allen kommentaren steht nur im geschäftsbereich. aber viele meiner kommilitonen zählen die markise mit zu diesem bereich. wie kann ich argumentieren, dass dieser außerbereich nicht dazu zählt.

außerdem ist die cic doch vorteilhafter als vertraglicher anspruch als 823 als deliktischer. wie bekomme ich da argumentativ die kurve?
Ich würde schreiben, dass die Besserstellung des Gläubigers durch c.i.c. nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn er aufgrund der besonderen Situation der Vertragsaufnahme schutzwürdiger ist als ein x-beliebiger anderer. Beim Betrachten eines Schaufensters kann das nicht angenommen werden.

Wenn jemand nur am Schaufenster vorbeiläuft und ihm das Teil aufn Kopp fällt dann hat er auch nur n deliktischen Anspruch. Es kann ja wohl nicht vom Zufall abhängen (schau ich rein oder nicht) ob ich einen c.i.c. Anspruch habe oder nicht...
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Beitrag von droit77 »

BöhserOnkel hat geschrieben:
droit77 hat geschrieben:da bin ich anderer meinung. [-X soweit ich mich erinnern kann, fällt es auch unter c.i.c., wenn ich in ein cafe gehe, um mir nur die preise anzuschauen (!) und beim hinein- oder hinausgehen auf einer eisplatte ausrutsche. der ladenbesitzer will ja durch sein schaufenster werbung machen und die leute zu einer vertrag bewegen ->vertragsanbahnnung.
Sehe ich nicht so. Der von dir angesprochene Fall liegt schon deshalb anders, weil der (vermeintliche) Kunde das Geschäft betritt. In dieser Situation ist eine Vertragsanbahnung wesentlich wahrscheinlicher als beim Betrachten eines Schaufensters, aufgrund dessen nur ein kleiner Bruchteil der Leute, die sich das Fenster anschauen wohl tatsächlich einen Vetrag abschliessen wollen/werden.
...ok, sehe ich ein.
aber trotzdem sag ich als ersti (leider immer noch! :-({|= ), dass auch die marquise im einzelfall als eingangsbereich gesehen werden kann, wenn der kunde eh vorhat, danach reinzugehen. denn was wäre, wenn ich vor einem gasthaus die speisekarte unter einer marquise anschaue, weil ich hunger habe und mich über die preise informieren will? das schaufenster dient ja auch der imformation über die preise!
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

droit77 hat geschrieben: aber trotzdem sag ich als ersti (leider immer noch! :-({|= ), dass auch die marquise im einzelfall als eingangsbereich gesehen werden kann, wenn der kunde eh vorhat, danach reinzugehen. denn was wäre, wenn ich vor einem gasthaus die speisekarte unter einer marquise anschaue, weil ich hunger habe und mich über die preise informieren will? das schaufenster dient ja auch der imformation über die preise!
Falls er das Stillen des Hungers in dem Lokal von den Preisen abhängig macht: keine cic; falls er das nur liest, um sich schon mal den Mund wässrig zu machen und eh vorhat reinzugehen: cic.

PS: Ich krieg Hunger :)
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Beitrag von droit77 »

Daniel22 hat geschrieben:
droit77 hat geschrieben: aber trotzdem sag ich als ersti (leider immer noch! :-({|= ), dass auch die marquise im einzelfall als eingangsbereich gesehen werden kann, wenn der kunde eh vorhat, danach reinzugehen. denn was wäre, wenn ich vor einem gasthaus die speisekarte unter einer marquise anschaue, weil ich hunger habe und mich über die preise informieren will? das schaufenster dient ja auch der imformation über die preise!
Falls er das Stillen des Hungers in dem Lokal von den Preisen abhängig macht: keine cic; falls er das nur liest, um sich schon mal den Mund wässrig zu machen und eh vorhat reinzugehen: cic.

PS: Ich krieg Hunger :)
nein, da bin ich andrer meinung; denn wenn ihm die preise zusagen, wird er hineingehn. dadurch dient die speisekarte dann der vertragsanbahnung. außerdem ist c.i.c. mE sehr kundenfreundlich auszulegen, weil es oft als ersatz für nicht bestehende deliktische ansprüche herhalten muss
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Beitrag von schlafkatze »

ich denke das ausuferungsargument zieht hier ganz gut. bisserl argumente noch dazu, dann paßt das, dich dagegen zu entscheiden. wie du an dieser diskussion siehst, kann man hierzu geteilter meinung sein, somit kann keine der beiden ansichten unvertretbar sein.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@schlafkatze

dann kannst du ja sicherlich auch ein weiteres gegenargument beitragen. :)
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droit77
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Beitrag von droit77 »

schlafkatze hat geschrieben:ich denke das ausuferungsargument zieht hier ganz gut. bisserl argumente noch dazu, dann paßt das, dich dagegen zu entscheiden. wie du an dieser diskussion siehst, kann man hierzu geteilter meinung sein, somit kann keine der beiden ansichten unvertretbar sein.
respektiert also meine meinung ...als (noch-)ersti... ich bin gerührt =D>
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