Kaufpreis als Mindestschaden

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Dartagnan
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Kaufpreis als Mindestschaden

Beitrag von Dartagnan »

Ich hab gelesen dass der Kaufpreis im Rahmen eines Schadensersatzanspruches statt der ganzen Leistung als Mindestschaden gilt.
Wie lässt sich das mit dem positiven Interesse vereinen? Den Kaufpreis hätte er bei ordnungsgemässer Erfüllung ja auch leisten müssen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das wurde im alten Schuldrecht mit Hilfe der Rentabilitätstheorie so gemacht, weil man da SE und Rücktritt nicht kombinieren konnte. Heute ist das aber wegen § 325 nicht mehr nötig. Einen Guten Fall (mit guter Erklärung zu genau diesem Problem) dazu gibt`s von Lorenz in JuS 2005, 335 (S. 338 unter 5. links unten).
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 15. März 2006, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Statt der ganzen Leistung; das ist doch dann auch das ganze positive Interesse ? Er muss das Ding ja dann auch zurückgeben!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Daniel22 hat geschrieben:Statt der ganzen Leistung; das ist doch dann auch das ganze positive Interesse ? Er muss das Ding ja dann auch zurückgeben!
Aber statt der ganzen Leistung DES ANDEREN.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Stehe ich jetzt grade auf der Leitung ?

Ich dachte es geht darum, dass der Gläubiger der Sachleistung Schadenersatz statt der ganzen Leistung verlangt. Dann muss er die Sache wieder zurückgeben. Mindestschaden wäre also der Kaufpreis (ohne Rücktritt).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aber der gezahlte Kaufpreis ist doch grade kein Schaden. Den hätte der Käufer eh zahlen müssen. Also auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung. Statt der Leistung wäre nur ein entgangener Gewinn o.ä.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

würde das bedeuten, dass dann immer ein Rücktritt erklärt werden muss, um de facto großen Schadenersatz zu bekommen ?

kommt mir jetzt etwas komisch vor :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nein, warum denn? Der Kaufpreis gehört doch gar nicht zum SE. Nur wenn du den Kaufpreis wiederhaben willst, musst du zurücktreten.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aber was ist mit der Surrogationsmethode ?

Oder bring ich da jetzt was durcheinander ? (muss SchuldR wiederholen ](*,) )
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaube ich habe die Begriffe "SE statt der Leistung" und "großer Schadenersatz" durcheinandergeworfen.

Trotzdem noch mal zu der Sache mit dem KP als Mindestschaden: Es ist schon klar, dass dieser bei ordungsgemmäßer Erfüllung sowieso fällig gewesen wäre. Aber dann hätte dem doch auch der volle Wert der geschuldeten Gegenleistung gegenübergestanden. Also bei hypothetischer ordungsgemäßer Erfüllung stände der Gläubiger besser als jetzt bei nichtordnungsgemäßer Erfüllung. Dann ist es doch nach der Differenzhypothese nicht falsch den KP als Schaden einzustufen ?

Wäre das nicht interessengerecht z.B. in Fällen, wo der Gl. einfach vergisst den Rücktritt zu erklären oder eine Rücktrittsfrist nicht setzt ?
Gelöschter Nutzer

Re: Kaufpreis als Mindestschaden

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dartagnan hat geschrieben:Ich hab gelesen dass der Kaufpreis im Rahmen eines Schadensersatzanspruches statt der ganzen Leistung als Mindestschaden gilt.
Wie ist es denn dann, wenn die Kaufsache weniger wert war, als der Kaufpreis? Dann muss er doch beim SE statt der ganzen Leistung so gestellt werden, wie wenn der andere ordentlich erfüllt hätte, bekommt also (wenn er nicht zurücktritt) weniger als den Kaufpreis. Also ist der Satz nicht richtig, oder wie jetzt? :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Na da bekäme der Satz ja einen Sinn :D . Wenn die Sache weniger wert wäre, hätte er sie bei ordungsgemäßer Erfüllung zu diesem Kaufpreis bekommen. Den Differenzbetrag hätte er also gespart (Kaufpreis=Mindestschaden oder nur Differenzbetrag=Mindestschaden ? :D ).
Dartagnan
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Beitrag von Dartagnan »

Irgenwie bin ich gerade am verzweifeln.
Wenn ich annehme , dass der Kaufpreis ein Mindestschaden ist, wie verhält sich das dann zu der Differentheorie und Surrogationsmethode?
Müsste doch Surrogationsmethode sein? Hilfe!
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