Eigenübliche Sorgfalt in § 326 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Maik84
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1163
Registriert: Freitag 18. November 2005, 13:18
Ausbildungslevel: Au-was?

Eigenübliche Sorgfalt in § 326 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

Beitrag von Maik84 »

Hallo!

Hat jemand einen guten Aufsatz, in dem der Streit dargestellt wird? Es geht mir um Fälle, in denen ein Käufer mit der Kaufsache sehr unpfleglich verfahren ist, später einen Rücktrittsgrund hatte und die Kaufsache zurückgab - verschlechtert. Nach § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 muß der Käufer nun die Verschlechterung gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 nicht ersetzen, wenn er in eigenüblicher Sorgfalt handelte - die Kosten für den Schaden werden auf den Verkäufer abgewälzt... rechtspolitisch etwas fragwürdig, also müsste es doch Auseinandersetzungen damit geben?

Danke für jeden Tipp! :-)
Lacan
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1896
Registriert: Sonntag 20. November 2005, 17:04
Ausbildungslevel: RA

Beitrag von Lacan »

Kamanabrou NJW 2003, 30 (Haftung des Rücktrittsberechtigten bei Untergang der empfangenen Leistung)
Vernunft – ein anderer Ausdruck für Ahnungslosigkeit in Bezug auf Widersprüche zwischen Zwecken und Mitteln (Luhmann)
Maik84
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1163
Registriert: Freitag 18. November 2005, 13:18
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Maik84 »

Danke dir! :-)
Antworten