§ 18 Abs. 2 PartG: 133 Millionen €?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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dionysos
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§ 18 Abs. 2 PartG: 133 Millionen €?

Beitrag von dionysos »

Hat jemand von euch ne Idee, wie die Damen und Herren des Bundestages auf eine so krumme Zahl kommen? (Es geht im § 18 Abs. 2 PartG um die Maximalsumme, die aus der Staatskasse zur Parteifinanzierung bereitgestellt werden dürfen.)

Ich weiß, dass das völlig irrelevant ist, aber es interessiert mich.
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