RW - Anordnung egal ?
Moderator: Verwaltung
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RW - Anordnung egal ?
Wenn ich die §§ 32, 34 und 127 StPO habe...ist es ganz egal in welcher Reihenfolge ich die aufbaue ? Ich lese irgendwie immer wieder etwas anderes. :-( Mal den 127 StPO zuerst, dann wieder erst den 32 und zum Schluss erst den 34...!
Mein "Schema" wär dann nämlich: §§ 32, 34, 127 - ist dass ein Fehler wegen "falschem" Aufbau ? Oder muss der 127 StPO als erstes (der kommt ja auch nicht ausm StGB) !?!
Mein "Schema" wär dann nämlich: §§ 32, 34, 127 - ist dass ein Fehler wegen "falschem" Aufbau ? Oder muss der 127 StPO als erstes (der kommt ja auch nicht ausm StGB) !?!
- BuggerT
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Re: RW - Anordnung egal ?
Sehe dabei grundsätzlich kein Problem.Fluffy hat geschrieben:Mein "Schema" wär dann nämlich: §§ 32, 34, 127 -
grtz
BuggerT
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Re: RW - Anordnung egal ?
Klingt schonmal gut, aber das grundsätzlich in deiner Antwort gefällt mir noch nicht. :lol: Naja, ich hab halt Fälle gelesen da wurde als erstes 127 geprüft und wenn das zutrifft hat man da ja schon seine Rechtfertigung und käme auf die anderen nicht zu sprechen, wo einem dann ja eine Menge fehlt wenn man mit §32 angefangen hätte. Das Ergebnis wäre zwar das selbe aber der Weg dahin wäre halt verschieden und für ne Hausarbeit ist vllt dann der längere Weg besser ?!BuggerT hat geschrieben:Sehe dabei grundsätzlich kein Problem.Fluffy hat geschrieben:Mein "Schema" wär dann nämlich: §§ 32, 34, 127 -
grtz
BuggerT
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Hmm, dann scheinen einige Uni-Profs das aber falsch zu machen. Da ging das nämlich auch in folgender Reihenfolge: 32, 34, 127.
Das steht aber auch echt nirgendwo geschrieben. Hab schon alles durchgeforstet um zu gucken ob dass vllt mal irgendwo niet und nagelfest innem Buch steht an welcher Stelle man den 127 prüft, aber irgendwie steht darüber ja echt nirgends was.
Das steht aber auch echt nirgendwo geschrieben. Hab schon alles durchgeforstet um zu gucken ob dass vllt mal irgendwo niet und nagelfest innem Buch steht an welcher Stelle man den 127 prüft, aber irgendwie steht darüber ja echt nirgends was.