Besitz bei Grundstücken
Moderator: Verwaltung
Besitz bei Grundstücken
Hi, hab mal wirklich eine sau dumme Frage, aber ich finde nichts dazu in der Literatur: Ist denn beim Grundstückskauf auch Pflicht des Verkäufers den Besitz an dem Grundstück zu verschaffen? Mein mich zu erinnern, dass bei Grundstücken an die Stelle der Besitzübergabe die Eintragung ins Grundbuch tritt, ist das richtig. Gibts da nicht ein Problem bei mietshäusern? Im Palandt steht nämlich, dass es nicht möglich ist den Besitz an einem Haus zu übergeben, wenn der Mieter noch drin wohnt, also doch Besitzverschaffung??? Weiß jemand was??
Re: Besitz bei Grundstücken
Schon mal an mittelbaren Besitz gedacht?white-vanilla hat geschrieben:Gibts da nicht ein Problem bei mietshäusern? Im Palandt steht nämlich, dass es nicht möglich ist den Besitz an einem Haus zu übergeben, wenn der Mieter noch drin wohnt, also doch Besitzverschaffung??? Weiß jemand was??
Außerdem: Das Besitzrecht folgt schon gesetzlich aus dem Eigentum, muss also beim Grundstück nicht besonders übertragen werden. Wenn also ein Unberechtigter das Grundstück besitzt, muss der Eigentümer gegen ihn vorgehen (§ 985).
selbstverständlich ist ein vermieter mittelbarer besitzer des miethauses. das reicht iSd. § 873 Abs.1 aber auch aus.
zwar stimmt es, dass aus dem eigentum das recht zum besitz fließt, jedoch ist für eine eigentumsübertragung trotzdem eine besitzübertragung nötig. da dies bei einem grundstück schwerer als bei einem auto ist, lässt § 873 Abs.1 die eintragung ins grundbuch "ausreichen". dies ist also der "ersatz" für die übergabe.
gruß
zwar stimmt es, dass aus dem eigentum das recht zum besitz fließt, jedoch ist für eine eigentumsübertragung trotzdem eine besitzübertragung nötig. da dies bei einem grundstück schwerer als bei einem auto ist, lässt § 873 Abs.1 die eintragung ins grundbuch "ausreichen". dies ist also der "ersatz" für die übergabe.
gruß