Besitz bei Grundstücken

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Besitz bei Grundstücken

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi, hab mal wirklich eine sau dumme Frage, aber ich finde nichts dazu in der Literatur: Ist denn beim Grundstückskauf auch Pflicht des Verkäufers den Besitz an dem Grundstück zu verschaffen? Mein mich zu erinnern, dass bei Grundstücken an die Stelle der Besitzübergabe die Eintragung ins Grundbuch tritt, ist das richtig. Gibts da nicht ein Problem bei mietshäusern? Im Palandt steht nämlich, dass es nicht möglich ist den Besitz an einem Haus zu übergeben, wenn der Mieter noch drin wohnt, also doch Besitzverschaffung??? Weiß jemand was?? :scratch:
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hi white-vanilla!
lies doch mal § 873 Abs.1 und ggf. die Kommentierung dazu. Die Eintragung reicht demnach natürlich als "ersatz" für die Übergabe.
viele grüße
Gelöschter Nutzer

Re: Besitz bei Grundstücken

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

white-vanilla hat geschrieben:Gibts da nicht ein Problem bei mietshäusern? Im Palandt steht nämlich, dass es nicht möglich ist den Besitz an einem Haus zu übergeben, wenn der Mieter noch drin wohnt, also doch Besitzverschaffung??? Weiß jemand was??
Schon mal an mittelbaren Besitz gedacht?

Außerdem: Das Besitzrecht folgt schon gesetzlich aus dem Eigentum, muss also beim Grundstück nicht besonders übertragen werden. Wenn also ein Unberechtigter das Grundstück besitzt, muss der Eigentümer gegen ihn vorgehen (§ 985).
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

selbstverständlich ist ein vermieter mittelbarer besitzer des miethauses. das reicht iSd. § 873 Abs.1 aber auch aus.

zwar stimmt es, dass aus dem eigentum das recht zum besitz fließt, jedoch ist für eine eigentumsübertragung trotzdem eine besitzübertragung nötig. da dies bei einem grundstück schwerer als bei einem auto ist, lässt § 873 Abs.1 die eintragung ins grundbuch "ausreichen". dies ist also der "ersatz" für die übergabe.
gruß
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