Unmöglichkeit bei Insolvenz des Kommissionärs
Moderator: Verwaltung
Unmöglichkeit bei Insolvenz des Kommissionärs
Handelt es sich um einen Fall der Unmöglichkeit gem. § 275 I BGB, wenn dem Kommissionär wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis fehlt, das aus der Kommission Erlangte gem. § 384 II HGB dem Kommittenten herauszugeben?
- Elandee
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Insolvenz löst generell keine Unmöglichkeit iSd 275 aus. Wenn jeder, der nicht mehr zahlen kann, sich auf 275 berufen könnte, bräuchte es schließlich gar keine InsO mehr. Forderungen werden stattdessen im Insolvenzverfahren angemeldet. Irgendwelche besseren Berechtigungen als schuldrechtliche hat Kommittent mE nicht an dem Herauszugebenden, also bekommt er ganz normal die Quote.