selbstständiges Beweissicherungsverfahren
Moderator: Verwaltung
selbstständiges Beweissicherungsverfahren
Käufer A kauft von V ein Auto. Das Auto weist den Mangel auf, dass es permanent nicht anspringt.
A stellt Antrag auf selbstständiges Beweissicherungsverfahren.
Antrag:
Was ist die Ursache dafür, dass das Fahrzeug (genaue Bezeichnung) , amtliches Kennzeichen, Fahrgestellnummer: XYZ, Motornummer: 002697, nicht ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann?
Im Sachverhalt wird Mangel beschrieben. Fahrzeug springt kurz an, fährt bis Tempo 20, geht wieder aus und lässt sich nicht mehr starten.
Hinweis des Gerichts: Beweisfrage dürfte unzulässig sein, da mangels Benennung konkreter Mängel Ausforschung vorliegt.
Gericht fordert zur Stellungnahme auf.
Jemand eine Idee, wie man da eine andere Beweisfrage stellen soll?
A stellt Antrag auf selbstständiges Beweissicherungsverfahren.
Antrag:
Was ist die Ursache dafür, dass das Fahrzeug (genaue Bezeichnung) , amtliches Kennzeichen, Fahrgestellnummer: XYZ, Motornummer: 002697, nicht ordnungsgemäß in Betrieb genommen werden kann?
Im Sachverhalt wird Mangel beschrieben. Fahrzeug springt kurz an, fährt bis Tempo 20, geht wieder aus und lässt sich nicht mehr starten.
Hinweis des Gerichts: Beweisfrage dürfte unzulässig sein, da mangels Benennung konkreter Mängel Ausforschung vorliegt.
Gericht fordert zur Stellungnahme auf.
Jemand eine Idee, wie man da eine andere Beweisfrage stellen soll?
Dazu müsste man die Ursache für den Mangel aber schon kennen.Altbier hat geschrieben:etwa: "ist es richtig, dass der (bezeichnete) pkw aufgrund einer falsch eingestellten zündung/ einer defekten zylinderkopfdichtung (usw.) nicht in betrieb genommen werden kann."
Es müsste reichen, nach der Ursache dafür zu fragen, warum das Auto bei Tempo 20 abwürgt und nicht mehr gestartet werden kann. Die Bezeichnung des Fehlerbildes reicht.