Anstiftung???
Moderator: Verwaltung
Anstiftung???
hallo!
kann man einen anderen zu einer (mangels Fremdheit) für sich selbst gerechtfertigten tat anstiften?
wäre nett, wenn mir dazu jemand eine gute textstelle nennen könnte, hab selbst leider nichts entsprechendes geufnden.
kann man einen anderen zu einer (mangels Fremdheit) für sich selbst gerechtfertigten tat anstiften?
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- Motte
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Re: Anstiftung???
Wenn für den Anstifter die Sache nicht fremd ist, für den Angestifteten schon, geht das. Dann erfüllt der Angestiftete z.B. den TB einer Sachbeschädigung und insofern liegt die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat vor, die der Anstifter braucht.Chris89 hat geschrieben:hallo!
kann man einen anderen zu einer (mangels Fremdheit) für sich selbst gerechtfertigten tat anstiften?
wäre nett, wenn mir dazu jemand eine gute textstelle nennen könnte, hab selbst leider nichts entsprechendes geufnden.
Allerdings ist "fremd" normalerweise ein Tatbestandsmerkmal, d.h. man ist dann doch nicht gerechtfertigt, sondern würde gar nicht den Tatbestand erfüllen
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Ja okay. Dann denkt der Anstifter, dass der Angestiftete sich für gerechtfertigt hält und hat somit keinen Vorsatz auf die (rechtswidrige) Haupttat. Und ist auch straflos ...0degree hat geschrieben:Nicht, wenn der Täter keine kenntnis von der Einwilligung hat... ist das mit dem haus nicht ein anderer Beitrag?!
Sorry, aber da sind irgendwie zwei gleiche Themen im Umlauf