Anstiftung???

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Gelöschter Nutzer

Anstiftung???

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo!

kann man einen anderen zu einer (mangels Fremdheit) für sich selbst gerechtfertigten tat anstiften?
wäre nett, wenn mir dazu jemand eine gute textstelle nennen könnte, hab selbst leider nichts entsprechendes geufnden.
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Motte
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Re: Anstiftung???

Beitrag von Motte »

Chris89 hat geschrieben:hallo!

kann man einen anderen zu einer (mangels Fremdheit) für sich selbst gerechtfertigten tat anstiften?
wäre nett, wenn mir dazu jemand eine gute textstelle nennen könnte, hab selbst leider nichts entsprechendes geufnden.
Wenn für den Anstifter die Sache nicht fremd ist, für den Angestifteten schon, geht das. Dann erfüllt der Angestiftete z.B. den TB einer Sachbeschädigung und insofern liegt die vorsätzliche rechtswidrige Haupttat vor, die der Anstifter braucht.

Allerdings ist "fremd" normalerweise ein Tatbestandsmerkmal, d.h. man ist dann doch nicht gerechtfertigt, sondern würde gar nicht den Tatbestand erfüllen :-k
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

ja, nehmen wir mal an für den anstifter ist die sache nicht fremd, so dass für ihn schon der tatbestand entfällt, für den angestifteten schon. ist dann eine anstiftung möglich? oder nicht?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Er kann den anderen anstiften, er muss ja nur wollen, dass der andere den Tatbestand erfüllt. Aber wenn die Sache NUR dem Anstifter gehört, könnte man an ein tatbestandsausschließendes Einverständnis denken anstelle von Anstiftung!
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Motte
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Beitrag von Motte »

Aber wenn ich zu jemandem sage, dass er mein Haus anzünden soll, dann ist der Angestiftete doch wegen meiner Einwilligung gerechtfertigt und damit liegt für mich gar keine teilnahmetaugliche Haupttat mehr vor.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nicht, wenn der Täter keine kenntnis von der Einwilligung hat... ist das mit dem haus nicht ein anderer Beitrag?! ;)
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Motte
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Beitrag von Motte »

0degree hat geschrieben:Nicht, wenn der Täter keine kenntnis von der Einwilligung hat... ist das mit dem haus nicht ein anderer Beitrag?! ;)
Ja okay. Dann denkt der Anstifter, dass der Angestiftete sich für gerechtfertigt hält und hat somit keinen Vorsatz auf die (rechtswidrige) Haupttat. Und ist auch straflos ...
Sorry, aber da sind irgendwie zwei gleiche Themen im Umlauf :)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

:D hihi, ja, das meinte ich
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