Referendarplatz zuerst annehmen, vor Einstellung aber ablehnen

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Moderator: Verwaltung

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Palando
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Referendarplatz zuerst annehmen, vor Einstellung aber ablehnen

Beitrag von Palando »

Stellt Euch folgende Situation vor:
Ich habe heute einen Referendarplatz in Frankfurt am Main angeboten bekommen.
Diesen müsste ich annehmen bevor ich weiß, wohin mich Rheinland-Pfalz schickt (wird erst Anfang April mitgeteilt). Wenn ich in RLP aber an einen angenehmen Ort geschickt würde, würde ich dort lieber hingehen als nach Frankfurt.
Ist folgendes Vorgehen zu empfehlen:
Ich nehme zuerst den Platz in FFM an.
Wenn ich dann doch lieber nach RLP gehen möchte, nehme ich auch den Platz an und sage in FFM bescheid.
Ist das OK, oder wäre ich durch meine erste Zusage an FFM gebunden?
Palando
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Beitrag von Palando »

Kann niemand weiterhelfen?

Ich habe von jemanden aus NRW gehört, dass man in dem Fall, dass man einen schon angenommenen Platz deshalb nicht tatsächlich zum Dienstbeginn antritt, weil man in der Zwischenzeit eine Stelle als Wiss. Mit. gefunden hat und diese vorzieht, bei der zuständigen "Vergabestelle" (also OLG xy) für mehrere Monate gesperrt würde.
Wenn das die einzige Konsequenz sei, könnte mir das ja ziemlich egal sein. Schließlich wäre ich dann ja in einem anderen Bundesland. ;-)

Hat sonst jemand einen Ratschlag für mich. So außergewöhnlich ist meine Situation doch eigentlich gar nicht.
lime&law
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Beitrag von lime&law »

Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann. In Berlin darf man einmal einen angebotenen Platz ausschlagen, macht man das erneut, fliegt man aus der Bewerberliste. Ob man aber an eine "Zusage" gebunden ist, kann ich nicht sagen.
Mae
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Beitrag von Mae »

Eine nahe Freundin von mir hat das in exakt der gleichen Konstellation gemacht, ist allerdings schon bißchen her ...
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Einszweidrei
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Beitrag von Einszweidrei »

Palando, du Verräter :D . Ich hoffe sie schicken dich zum AG Simmern und du musst jede Menge Landwirtschaftsfälle bearbeiten.
Scaevola
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Beitrag von Scaevola »

So ein ähnliches Problem habe ich auch:
Ich bin zugelassen für den OLG-Bezirk Zweibrücken. #-o
Aber wo sie mich dann hinstecken, weiß ich nicht. Was passiert,
wenn ich jetzt, wie erbeten, unverzüglich annehme- und später doch noch
absage (wer will schon nach Kaiserslautern...)? Wahrscheinlich werde ich einfach nur für RP "gesperrt"? :-k
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