keine Amtsträgerdelikte - § 240 IV

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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haz
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keine Amtsträgerdelikte - § 240 IV

Beitrag von haz »

Mal angenommen im Aufgabentext steht: "keine Amtsträgerdelikte prüfen!". Der Täter - ein Amtsträger, idF Polizist - erfüllt den Tatbestand der Nötigung und zusätzlich die schwere Nötigung gem. Abs. IV (da Missbrauch seiner Amtsträgerschaft!). Zählt dann der vierte Absatz als "Amtsträgerdelikt", oder sollte man ihn dennoch prüfen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,

ich würde Abs. 4 prüfen, da es sich dabei lediglich um ein regelbeispiel und keine eigenständige deliktsgruppe handelt.

ich muss aber zugeben, dass man das sicherlich auch locker anders sehen kann.

gruss, huckster
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haz
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Beitrag von haz »

Das Problem ist leider, dass Abs. IV idF gerade nur wegen der Amtsträgerschaft des Täters greifen würde. Wäre er kein Amtsträger, wäre Abs. IV für den Fall auch nicht einschlägig. Die Frage bleibt also...
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Calmy
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Beitrag von Calmy »

Kommt zwar ein wenig spät, aber laut Haft (BT II, S. 30) ist § 133 III ein (unechtes) Amtsdelikt. Genauso würde ich dann § 240 IV als Amtdelikt einstufen, so dass es in deinem Fall nicht zu prüfen wäre.
"Also hopphopp!"
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