Mal angenommen im Aufgabentext steht: "keine Amtsträgerdelikte prüfen!". Der Täter - ein Amtsträger, idF Polizist - erfüllt den Tatbestand der Nötigung und zusätzlich die schwere Nötigung gem. Abs. IV (da Missbrauch seiner Amtsträgerschaft!). Zählt dann der vierte Absatz als "Amtsträgerdelikt", oder sollte man ihn dennoch prüfen?
Das Problem ist leider, dass Abs. IV idF gerade nur wegen der Amtsträgerschaft des Täters greifen würde. Wäre er kein Amtsträger, wäre Abs. IV für den Fall auch nicht einschlägig. Die Frage bleibt also...
Kommt zwar ein wenig spät, aber laut Haft (BT II, S. 30) ist § 133 III ein (unechtes) Amtsdelikt. Genauso würde ich dann § 240 IV als Amtdelikt einstufen, so dass es in deinem Fall nicht zu prüfen wäre.