Erpressung

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Erpressung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,habe kleines Verständnisproblem:
Nehmen wir einmal an, ein kleiner gerissener Gauner stiehlt einen wertvollen Gegenstand. Um dem Bestohlenen daraufhin die Wiedererlangung des Gegenstandes nur gegen ein kleines Lösegeld( welches zufälligerweise dem Marktwert entstpricht) anzubieten. Ansonsten würde er den Gegenstand weiterverkaufen. Der Eigentümer ist bereit das Geld zu bezahlen. Daraufhin beauftragt der Dieb, clever wie er ist, einen Kumpel. Dieser soll für ihn den Tausch (Gegenstand-Geld) mit dem Eigentümer durchführen. Dafür erhält er auch eine kleine Belohnung, schon im Voraus. Gesagt, getan….
Jedoch entschließt sich der nette Kumpel nach erfolgreich durchgeführter Tauschaktion, einen kleinen Teil des Lösegeldes einzubehalten. Also dem Dieb nicht das komplette Lösegeld zu übergeben. Diesem will er erzählen, dass der Eigentümer mit ihm verhandelt habe und etwas weniger letztendlich gezahlt hat. So geschieht es dann auch.

Nun meine Frage: Ist die Erpressung vollendet oder nicht? Ich meine das Ganze zielt ja darauf ab das der Dieb einen bestimmten Betrag fordert. Diesen bekommt er aber letztendlich gar nicht, sondern weniger! Wobei der Eigentümer ja den vollen Betrag zahlt, das was gefordert wurde. Spielt das eine Rolle? Der Kumpel unterschlägt ja einen Teil...Wie beurteilt man das jetzt?
Erpressung JA, weil Eigentümer den kompletten Betrag zahlt. (was der Kumpel macht spielt erst mal keine Rolle..)
Oder
Erpressung NEIN (Versuch), da Kumpel einen Teil heimlich für sich behält, und Dieb weniger als gefordert erhält.

Vielleicht sehe ich das auch nur zu kompliziert? Weiß jemand Rat, bzw. es besser? Oder kennt jemand ähnliche Fälle bzw. Literatur?
Danke!

(Sorry, ist ein bisschen lang geworden..)
:help:
Antworten