rechtsgeschäft

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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lene
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rechtsgeschäft

Beitrag von lene »

hallo,


laut definition ist ein Rechtsgescäft ein Rechtsakt, der eine gewollte Rechtsfolge herbeiführt.

Ist das so richtig?

Ist die ungewollte Herbeiführung von Rechtsfolgen also kein Rechtsgeschäft, sondern immer ein Delikt?

Und wie ist es, wenn man andere Rechtsfolgen im Sinn hatte?


vg,
lene
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich glaube, Du solltest Dich mal mit Irrtümern beschäftigen. ;)
lene
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Beitrag von lene »

meine frage ist: wie passt ein Irrtum in die Definition oben hinein?
Gelöschter Nutzer

Re: rechtsgeschäft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

lene hat geschrieben: laut definition ist ein Rechtsgescäft ein Rechtsakt, der eine gewollte Rechtsfolge herbeiführt.
Jetzt sollte Dir der Ansatzpunkt für den Irrtum auffallen. ;)
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