hallo,
laut definition ist ein Rechtsgescäft ein Rechtsakt, der eine gewollte Rechtsfolge herbeiführt.
Ist das so richtig?
Ist die ungewollte Herbeiführung von Rechtsfolgen also kein Rechtsgeschäft, sondern immer ein Delikt?
Und wie ist es, wenn man andere Rechtsfolgen im Sinn hatte?
vg,
lene
rechtsgeschäft
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Re: rechtsgeschäft
Jetzt sollte Dir der Ansatzpunkt für den Irrtum auffallen.lene hat geschrieben: laut definition ist ein Rechtsgescäft ein Rechtsakt, der eine gewollte Rechtsfolge herbeiführt.