moin!
Wie ist das Verhältnis von § 340 zu §§ 223, 224? Prüft man 223, 224 zuerst und dann 340 oder alle drei zusammen (schließlich ist 340 ebenso wie 224 eine Qualifikation)?
Problemat. ist die ganze Geschichte deshalb, weil ein Polizist einem scheinbar Flüchtigen (macht ruckartige Bewegungen mit einem waffenähnlichen Gegenstand) in den Arm schießt. Prüfe ich 340 zuerst (bzw. innerhalb der Prüfung von 223,224) komme ich nicht zum (vorl.) Erlaubnistatbestandsirrtum (will ich aber) weil bei einer berechtigten Festnahme (vorliegend der Fall) die Rechtswidrigkeit entfällt.
Des Rätsels Lösung ist die Prüfung von 223,224 (anschl. 229 wg. Etbi) und dann die Prüfung von 340.. macht das Sinn? Schließlich prüfe ich seitenweise Irrtümer um dann zu sagen April, April der gute Mann ist eh gerechtfertigt....?!
§§ 223, 224 UND § 340, Polizist schießt und irrt (soll vorkommen....).
Moderator: Verwaltung
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Re: §§ 223, 224 UND § 340, Polizist schießt und irrt (soll vorkommen....).
Laut meinem A/S-Skript wird zunächst § 223 geprüfen, dann die allg. Qualifikationen und schließlich die schwerste Qualifikation mit § 340 kombiniert.etb hat geschrieben:Wie ist das Verhältnis von § 340 zu §§ 223, 224? Prüft man 223, 224 zuerst und dann 340 oder alle drei zusammen (schließlich ist 340 ebenso wie 224 eine Qualifikation)?
- dergrinch
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Re: §§ 223, 224 UND § 340, Polizist schießt und irrt (soll vorkommen....).
Verstehe ich dich jetzt richtig: Bzgl. 223, 224 StGB soll "nur" ein ETI vorliegen, 340 StGB soll dagegen gerechtfertigt sein?etb hat geschrieben:Problemat. ist die ganze Geschichte deshalb, weil ein Polizist einem scheinbar Flüchtigen (macht ruckartige Bewegungen mit einem waffenähnlichen Gegenstand) in den Arm schießt. Prüfe ich 340 zuerst (bzw. innerhalb der Prüfung von 223,224) komme ich nicht zum (vorl.) Erlaubnistatbestandsirrtum (will ich aber) weil bei einer berechtigten Festnahme (vorliegend der Fall) die Rechtswidrigkeit entfällt.
Des Rätsels Lösung ist die Prüfung von 223,224 (anschl. 229 wg. Etbi) und dann die Prüfung von 340.. macht das Sinn? Schließlich prüfe ich seitenweise Irrtümer um dann zu sagen April, April der gute Mann ist eh gerechtfertigt....?!
Richtig, bei 223,224 fehlt es an der tatsächlichen Notwehrlage (besteht nur in der Vorstellung des Polizisten), bei 340 ergibt sich die Rechtfertigung bereits aus dem Festnahmerecht (rechtmäßige Vollstreckungshandlung usw.)
Meine Frage ist ja gerade, inwiefern es Sinn macht 223,224 mit dem ETbI zu prüfen, wenn der Polizist nach 340 sowieso gerechtfertigt ist...
Meine Frage ist ja gerade, inwiefern es Sinn macht 223,224 mit dem ETbI zu prüfen, wenn der Polizist nach 340 sowieso gerechtfertigt ist...
Und warum soll dann die KV nach 223, 224 nicht auch durch das Festnahmerecht gerechtfertigt sein?etb hat geschrieben:Richtig, bei 223,224 fehlt es an der tatsächlichen Notwehrlage (besteht nur in der Vorstellung des Polizisten), bei 340 ergibt sich die Rechtfertigung bereits aus dem Festnahmerecht (rechtmäßige Vollstreckungshandlung usw.)