Hallo an die Juristenwelt,
Ich habe eine kleine Frage:
Was ist eigentlich, wenn eine Bank einen Darlehensvertrag notariell beurkunden lässt (was sie ja eigentlich gar nicht müsste) und nicht über ein Widerrufsrecht belehrt? Muss sie das denn trotz notarieller Beurkundung machen? Wenn ja, ist die Beurkundung dann nicht unwirksam, weil der Notar beurkundet hat, obwohl die Belehrung seitens der Bank fehlt?
Ich freue mich über alle hilfreichen Antworten.
Grüße Babu
Notarielle Beurkundung-Widerrufsrecht
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