Wenn A einen Festnetzanschluß bei Firma B mit einer Laufzeit von z. B. 24 Monaten vereinbart und nach 10 Monaten aus der Wohnung zieht, ...
Frage:
... muß A die restlichen 14 Monate Mindestlaufzeit einhalten, oder kann A eine außerordentliche Kündigung geltend machen?
z.B. wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage
... oder gilt grundsätzlich pacta sunt servanda?
Mindesvertraglaufzeit
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Naja im Falle des §314 sollte man vlt noch Abs. 4 beachten womit man vlt. kündigen kann aber der Netzanbieter halt dann einen Schadenersatzanspruch gegen einen bekommt. Beim Abschluss eines solchen Vertrages verpflichtet sich der Kunde ja bewusst die Leistung 24 Monate lang entgegenzunehmen. Tut er dies dann nicht ist das m.E. sein Brot...
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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