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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

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Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo;

Ich habe hier einen Zivilprozeßrechtsfall und davon habe ich ehrlich gesagt keine Ahnung.

Könnt Ihr mir etwas damit helfen?
Wenigstens so weit, dass ich weiß wie ich anfangen soll. Bin schon richtig verzweifelt.

Die A wird am 10. 01. 06 zur Schadensersatzzahlung an den C verurteilt. Da sie nicht zahlen möchte, wird kurze Zeit später zur Vollstreckung des Urteils bei den Eheleuten A und B der Fernseher gepfändet, den B von einem guten Freund geschenkt bekommen hat.

Daraufhin versucht der B die Versteigerung des Fernsehers abzuwenden, indem er beim Vollstreckungsgericht geltend macht, dass ihm am 15.01.06 ein Schriftstück in die Händ gefallen ist, aus dem sich ergibt, dass der C die titulierte Forderung bereits am 05.01.06 an das Inkassounternehmen D abgetreten hat.

Allerdings kommt der B damit nicht durch. Das Gerät wird versteigert und ein Nachbar der die Eigentumsverhältnisse genau kennt, nutzt die Gelegenheit und ersteigert das Gerät sehr günstig.

Nun zur Frage:
Hätte das Vollstreckungsgericht die Zwangsvollstreckung einstellen müssen?
Welche Rechte kann B nun nach der Versteigerung geltend machen?

Bitte helft mir!

Gruß
Luna
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