PN?HF hat geschrieben:Legio: PN
Examensklausuren April
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Den Schleier des Unwissens kann ich natürlich nicht lüften ich kann nur sagen:
S1
Anklage-Klausur. Stalker-Problematik (Ex-Gatte benimmt sich problematisch: §§123, 185, 223, 303, 241, 239; 4 GewSchG, usw.) Viel Klein-Klein mit Verjährung, Verfristung; evtl. vieles über den Privatklageweg oder 154 StPO zu erledigen.
Zeit viel zu knapp.
S2
Revisionsgutachten
Prozess. Probleme quer durch den Garten. Materiell Betrug/Untreue.
Schönen Tag noch. Mir reichts's erst mal.
S1
Anklage-Klausur. Stalker-Problematik (Ex-Gatte benimmt sich problematisch: §§123, 185, 223, 303, 241, 239; 4 GewSchG, usw.) Viel Klein-Klein mit Verjährung, Verfristung; evtl. vieles über den Privatklageweg oder 154 StPO zu erledigen.
Zeit viel zu knapp.
S2
Revisionsgutachten
Prozess. Probleme quer durch den Garten. Materiell Betrug/Untreue.
Schönen Tag noch. Mir reichts's erst mal.
- Christian aus Mainz
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wie bereits an anderer stelle bemerkt, ich fürchte die identischen klausuren bedeuten einen jura-pisa-test.
war ja wieder klar, dass auf rheinland-pfalz rumgehackt wird (wegen den vereinfachenden bearbeiterhinweisen). ich bestreite, dass es sie gab.
ö-recht 1 war ein urteil bezüglich einer klage gegen die rücknahme eines subventionsbescheids.
ö-recht 2 war ein anwaltsgutachten + fertigung einer klage wegen eines ordnungsgeldes gegen ein gemeinderatsmitglied wegen verstoßes gegen die geheimhaltungsflicht bzw. wegen eines ordnungsrufes in der sitzung wegen angeblich ungebürlicher äußerungen.
strafrecht 1 war eine revisionsklausur, fast nur prozeßrecht. materiell gab es einen erlaubnistatbestandsirrtum hinsichtlich der grenzen des notwehrrechts.
strafrecht 2 war eine anklage 1. tatkomplex abgrenzung betrug und trickdiebstahl bzw. räuberischer diebstahl, 2. tatkomplex abgrenzung dreiecksbetrug und diebstahl in mittelbarer täterschaft ,3. tatkompex war das fälschen eines überweisungsträgers durch den von der transaktion begünstigten, was aber nicht nachgewiesen werden konnte
cam
war ja wieder klar, dass auf rheinland-pfalz rumgehackt wird (wegen den vereinfachenden bearbeiterhinweisen). ich bestreite, dass es sie gab.
ö-recht 1 war ein urteil bezüglich einer klage gegen die rücknahme eines subventionsbescheids.
ö-recht 2 war ein anwaltsgutachten + fertigung einer klage wegen eines ordnungsgeldes gegen ein gemeinderatsmitglied wegen verstoßes gegen die geheimhaltungsflicht bzw. wegen eines ordnungsrufes in der sitzung wegen angeblich ungebürlicher äußerungen.
strafrecht 1 war eine revisionsklausur, fast nur prozeßrecht. materiell gab es einen erlaubnistatbestandsirrtum hinsichtlich der grenzen des notwehrrechts.
strafrecht 2 war eine anklage 1. tatkomplex abgrenzung betrug und trickdiebstahl bzw. räuberischer diebstahl, 2. tatkomplex abgrenzung dreiecksbetrug und diebstahl in mittelbarer täterschaft ,3. tatkompex war das fälschen eines überweisungsträgers durch den von der transaktion begünstigten, was aber nicht nachgewiesen werden konnte
cam