Der Dieb will sein Diebesgut an einen anderen Verkaufen.
Damit wird der bösgläubig andere zum Hehler.
Jetzt meine Frage:
Wird in dieser Konstellation der Dieb immer Anstifter zum § 259 UND § 257 (der Hehler begünstigt doch auch den Dieb oder?)?
Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet!
§ 259/ § 257
Moderator: Verwaltung