§ 259/ § 257

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§ 259/ § 257

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Der Dieb will sein Diebesgut an einen anderen Verkaufen.
Damit wird der bösgläubig andere zum Hehler.
Jetzt meine Frage:
Wird in dieser Konstellation der Dieb immer Anstifter zum § 259 UND § 257 (der Hehler begünstigt doch auch den Dieb oder?)?
Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet!
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