Undurchsichtiger Vertragstext

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Undurchsichtiger Vertragstext

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Guten Tag,
ich habe mir alle Foren durchgesehen aber leider keines mit Vertragsrecht gefunden, darum stelle ich meine Frage hier, falls es das falsche Forum ist bitte einfach verschieben.

Meine Frage hat eigentlich nicht direkt etwas Recht zu tun, sondern beruht auf einer Formulierung in einem Vertrag die für mich nicht klar ersichtlich ist.
Ich hoffe Sie können mir mit Ihrer Erfahrung diesen einen Satz verständlich machen?!

II. Erlösbeteiligung

A. Firma X erhält folgende Erlöse:

50 % der Erlöse, die Firma XY von einem Werbungtreibenden für jeden weiterführenden Klick („Click Through“) pro Monat („Zahlungszeitraum“) erhält, abzgl. 15 %, die zur Begleichung von Agenturprovisionen, Rabatten und sonstiger Nachlässe einbehalten werden.
Für mich bedeutet dieser Satz das man 50% bekommt und davon werden 15% abgezogen.
Es sollte aber laut Vereinbarung von 100% - einmal 15% abgezogen werden und sich die verbleibenden 85% eben 50/50 geteilt werden!

Ich wäre wirklich sehr dankbar für jede Erläuterung dieses Satzes.

Mfg
Aquaman
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 5. Mai 2006, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
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veltina
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Beitrag von veltina »

Tja, man kann ihn so und so lesen, wobei sich nach dem ersten Durchlesen eher die 50 minus 15-Variante aufdrängt. Ein Richter wird sich aber bei einem schlecht formulierten Vertrag nicht nur an diesen halten, sondern schauen, ob das wirklich Gemeinte noch irgendwo anders dokumentiert ist.
Ansonsten nur der deklaratorische Hinweis: groß, rot, fett, oben: "keine Rechtsberatung".
http://www.pgdp.net
http://www.kiva.org - Wer hat das beste Händchen bei der Schuldnerwahl? :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja erstmal danke für deine Meinung, mir ist klar das ich keine Rechtsberatung erhalte aber ich wäre einfach auch nur froh über Meinungen zu eben diesem Text.

Mfg
Aquaman
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 5. Mai 2006, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Also soweit sich aus der Auslegung keine Lösung ergibt gilt § 305c Abs.2 BGB: "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders." ...
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

Naja muss ja nicht AGB sein, kann ja auch individuell im Vertrag vereinbart werden, dann sind es eben keine AGB ;) Ansonsten lese ich das flgendermaßen:
Von 100% werden 15% abgezogen. Aus der verbleibenden Masse bekommt die Firma 50% Alles andere wäre m.E. auch unsinnig, da man dann ja gleich 35% hinschrieben könnte. Schließlich interessiert es die Firma nur was sie unter dem Strich bekommt. Alles andere braucht nciht vertraglich festgehalten werden!
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

nur mal so ne frage ... wer sind denn die vertragsparteien ?! x und xy ?!
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

TaxMan hat geschrieben:nur mal so ne frage ... wer sind denn die vertragsparteien ?! x und xy ?!
Sorry, aber genau das darf nicht offengelgt werden und ist doch auch nicht so relevant für die Textanalyse oder?
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 5. Mai 2006, 21:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von TaxMan »

ich will nicht wissen wer sich hinter x und xy verbirgt ... sondern nur ob x und xy die vertragsparteien darstellen ... denn nach meinem verständnis dieser erlösabrede ist dies schon von relevanz
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Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Achso sorry,

also die Firma X und die Firma XY sind Vertragsparteien wobei die Firma XY den Part übernimmt sich um Werbekunden zu kümmern bzw. Agenturen beauftragt um an Werbekunden zu kommen die Werbung schalten möchten und die Firma X eben diese Werbung dann sozusagen verteilt.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Freitag 5. Mai 2006, 21:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von TaxMan »

dann verstehe ich die abrede so:

x und xy erhalten jeweils 50% des erlöses, jedoch zieht xy, die die erlöse auch zu vereinnahmen scheint, der x die o.g. 15% ab und leitet den um den um die 15% geminderten erlös an die x weiter.

per saldo ist also die erlösaufteilung 65/35

aber wie sicherlich bereits festgestellt gibt es über das verständnis dieser abrede verschiedene meinungen ...
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Beitrag von TaxMan »

abzgl. 15 %, die zur Begleichung von Agenturprovisionen, Rabatten und sonstiger Nachlässe einbehalten werden.
seit wann muss man denn rabatte und nachlässe begleichen ?! :D
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Beitrag von TaxMan »

Manosfighter hat geschrieben:Alles andere wäre m.E. auch unsinnig, da man dann ja gleich 35% hinschrieben könnte. Schließlich interessiert es die Firma nur was sie unter dem Strich bekommt. Alles andere braucht nciht vertraglich festgehalten werden!
schon mal was von psychlogie gehört ?! ... welchen vertrag würde man wohl eher eingehen ?! ... einen vertrag, bei dem man vermeintlich 50% der erlöse erhält oder einen, bei dem man direkt feststellt, dass das verteilungsverältnis 65/35 ist ?! ;)
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