Nacherfüllung bei Inzahlungnahme mangelhaften PKWs

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Nacherfüllung bei Inzahlungnahme mangelhaften PKWs

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Folgender Sachverhalt beansprucht seit geraumer Zeit meine grauen Zellchen. Vielleicht hat hier ja wer einen kleinen Denkanstoß für mich, da ich einfach das Gefühl nicht loswerde, etwas Essentielles übersehen zu haben...

M + F Eheleute (3 Kinder) leben im Güterstand Zugewinngemeinschaft

M Geschäftsführer, hat Firmenwagen, ausdrücklich nur betriebliche Zwecke und Anfahrt Arbeit

F Hausfrau (nicht erwerbstätig)

F hat zur Verlobung von M einen Golf (jetzt 8 Jahre alt) geschenkt bekommen zzgl. Sparbuch 500 €

Golf hat regelmäßige Startprobleme (und nur noch 4 Wochen TÜV), daraufhin entschließt sich F ein Gebrauchtwagenhändler aufzusuchen, ohne Rücksprache mit M

Verkäufer V und F einigen sich wie folgt: Gebrauchtwagen Audi A3 für 7.000€, Inzahlungnahme 8 Jahre alter Golf für 2.000 € (nachdem die Frau erklärt hat, dieser sei "fahrbereit"), Ratenzahlungsvereinbarung 23 Monate über die restlichen 5.000 € (4,61 eff. Jahreszins) und ein Eigentumsvorbehalt des V an dem Audi A3 bis zur Zahlung der letzten Rate. Sämtliche Vertragsdetails wurden in einer Urkunde festgehalten (z.B. Höhe, Fälligkeit der Teilzahlungen, Beginn der Zahlung, Laufzeit,…)
Verkäufer verzichtete aus Restschuldversicherung, da er Kenntnis über Familienstand der F hatte.

4 Wochen später wurden erhebliche Mängel an Lenk- und Bremsanlage des in Zahlung genommenen Golfes festgestellt. TÜV Plakette wurde verweigert. Golf stand bis dahin unbewegt auf dem Hof des Autohausbesitzers A. Reparaturkosten würden 400 € betragen.

Rechte des A gegen F und M!?

Mögliche Ansprüche:
A gegen M aus §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1, 1. Alt. i. V. m. 1357 Abs. 1, S. 2, 421 S. 1 BGB
=> Zu verneinen, spätestens da im vorliegenden Fall nicht angemessene Deckung des Lebensbedarfs der Familie

A gegen F aus §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1, 1. Alt. BGB
=> geht soweit durch, allerdings BGH Rechtssprechung: Verkäufer (Verbraucher § 13 BGB) hat für Mängel, die dieser bei Verkauf nicht kannte, nicht einzustehen.

A Rücktritt vom Vertragsteil „Inzahlungnahme Golf“ wegen Mangel
=> im vorliegenden liegt ein verbundener Vertrag vor, Ziel von Kaufvertrag/Ratenzahlungsvereinbarung/Inzahlungnahme war der erfolgreiche Verkauf von dem Audi A3; wenn Rücktritt von der Inzahlungnahme, dann Gesamtrücktritt.

Anprüfen arglistige Täuschung durch die F bezüglich dem „Nicht-Anspringen“
=> habe Arglist verneint, da der Sachverhalt keinen Anlass dazu gab

Folglich geht bei meiner bisherigen Prüfung der A leer aus. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die F nicht sogar gegebenenfalls den Vertrag widerrufen kann, da keine Rechtsmittelbelehrung bezüglich Ratenzahlungsvereinbarung erfolgt ist, so dass Frist für Widerruf noch nicht läuft.

Zusicherung der F, der Golf sei „fahrbereit“ – unterschiedliche Vorstellungen darüber bei F und V => Folge!?

Kritik/Problembereich übersehen oder sogar gänzlich falsche Ansätze?
Gelöschter Nutzer

Re: Nacherfüllung bei Inzahlungnahme mangelhaften PKWs

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

JohnJumpa hat geschrieben:Folgender Sachverhalt beansprucht seit geraumer Zeit meine grauen Zellchen.
... was auch der Sinn einer Hausarbeit ist. =D>
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Motte
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Beitrag von Motte »

Abgesehen davon, dass es ja Stoßzeiten gibt, wo HAs geschrieben werden ... woran erkennt man denn, wenn jemand seine HA hier besprechen will? Gut, wenn der komplette Sachverhalt da steht, aber ansonsten?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Motte hat geschrieben:Abgesehen davon, dass es ja Stoßzeiten gibt, wo HAs geschrieben werden ... woran erkennt man denn, wenn jemand seine HA hier besprechen will? Gut, wenn der komplette Sachverhalt da steht, aber ansonsten?
Da gibt es einige Indizien:

- Rein formal: Das Posting ist überdurchschnittlich lang. Der normale Ich-hab-was-nicht-verstanden-Thread beginnt mit einem Vierzeiler, der HA-Hilfe-Thread geht in Richtung DIN-A4-Seite.

- Rein formal 2: Der Threadersteller hat vorher nur wenige Postings verfasst.

- Der SV ist recht komplex, also nicht auf dem Klo selbst erdacht oder in der Vorlesung halb mitbekommen. Im Gegensatz zum Konkreten-Rechtsberatungs-Threadersteller "riecht" der SV nach kleine/großer Übung, ist also irgendwie idealtypisch auf Prüfungsprobleme zugeschnitten.

- Der Threadersteller bittet besonders inständig um Hilfe. Bei Mädchen kommen noch niedliche Smilies dazu.

- Der Threadersteller versichert, sich schon selbst Gedanken gemacht zu haben. Was er auch durch Lösungsansätze (§§-Ketten) zu belegen versucht.

- Der Threadersteller möchte den eigenen Lösungsansatz kritisiert haben und weiterführende Lösungsvorschläge.

- Der Threadersteller bedankt (!) sich im Voraus für Antworten. (Das macht kein normaler Foren-User.)

Im Großen und Ganzen wär's das... :D
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Beitrag von bilguer »

Hat eigentlich irgendjemand schon mal daran gedacht, diese Thematik einem Soziologen zu Forschungszwecken zu empfehlen???

Eignet sich doch hervorragend!

Gruß
bilguer
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Beitrag von Motte »

Manolaw hat geschrieben:
Motte hat geschrieben:Abgesehen davon, dass es ja Stoßzeiten gibt, wo HAs geschrieben werden ... woran erkennt man denn, wenn jemand seine HA hier besprechen will? Gut, wenn der komplette Sachverhalt da steht, aber ansonsten?
Da gibt es einige Indizien:

- Rein formal: Das Posting ist überdurchschnittlich lang. Der normale Ich-hab-was-nicht-verstanden-Thread beginnt mit einem Vierzeiler, der HA-Hilfe-Thread geht in Richtung DIN-A4-Seite.

- Rein formal 2: Der Threadersteller hat vorher nur wenige Postings verfasst.

- Der SV ist recht komplex, also nicht auf dem Klo selbst erdacht oder in der Vorlesung halb mitbekommen. Im Gegensatz zum Konkreten-Rechtsberatungs-Threadersteller "riecht" der SV nach kleine/großer Übung, ist also irgendwie idealtypisch auf Prüfungsprobleme zugeschnitten.

- Der Threadersteller bittet besonders inständig um Hilfe. Bei Mädchen kommen noch niedliche Smilies dazu.
- Der Threadersteller versichert, sich schon selbst Gedanken gemacht zu haben. Was er auch durch Lösungsansätze (§§-Ketten) zu belegen versucht.

- Der Threadersteller möchte den eigenen Lösungsansatz kritisiert haben und weiterführende Lösungsvorschläge.

- Der Threadersteller bedankt (!) sich im Voraus für Antworten. (Das macht kein normaler Foren-User.)
Im Großen und Ganzen wär's das... :D
Also, ich danke dir schon mal im Voraus für deine Hilfe :D :D :D =D> =D>
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also, mein Posting war hier eher als nachträglicher Beruhigungsbeitrag gedacht...daher würde ich wohl eine Fehlerquelle in einer zu erwartenden soziologischen Forschung darstellen...hätte ich meine Lösung im Detail hingeschrieben, wären eventuelle Beiträge doch schon immens beeinflusst gewesen (meine Lösung sieht, um die Wahrheit zu sagen, um Einiges anders aus). Naja, ich kann auch noch die zwei Wochen abwarten, wär halt mal interessant gewesen, wer hier wie damit umgehen würde...war auf jeden Fall sehr streitüberladen das gute Stück #-o (<= bin kein Mädchen)
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