Vermächtnis unwirksam, wenn Betreuuer später Gegenstand verkauft?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Dunja
Power User
Power User
Beiträge: 414
Registriert: Donnerstag 22. Januar 2004, 12:19

Vermächtnis unwirksam, wenn Betreuuer später Gegenstand verkauft?

Beitrag von Dunja »

Hallo Forum,

ein Vermächtnis ist ja grundsätzlich unwirksam, wenn der Gegenstand sich später beim Erbfall nicht mehr im Nachlass befindet, vgl. § 2169 BGB.

Wie ist das nun aber, wenn nicht der Erblasser, sondern der später eingesetzte Betreuer daran "Schuld ist", dass der Gegenstand nicht mehr im Nachlass ist.

Beispiel:

Erblasser E verfügt im Jahre 2000 testamentarisch, dass A sein Grundstück bekommen soll. Im Jahre 2003 wird für E vormundschaftlich ein Betreuuer bestellt. Dieser verkauft noch im selben Jahr das Grundstück mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, um die Heimkosten für E begleichen zu können.

2004 stirbt E, das meiste des Verkaufserlöses befindet sich noch im Nachlass.

Hat A nun Anspruch gegen die Erben auf den "Grundstücksanteil in Geld" der sich noch im Nachlass befindet?

Besten Dank im Voraus für Eure Tipps.

Dunja
Antworten