Hallo Forum,
ein Vermächtnis ist ja grundsätzlich unwirksam, wenn der Gegenstand sich später beim Erbfall nicht mehr im Nachlass befindet, vgl. § 2169 BGB.
Wie ist das nun aber, wenn nicht der Erblasser, sondern der später eingesetzte Betreuer daran "Schuld ist", dass der Gegenstand nicht mehr im Nachlass ist.
Beispiel:
Erblasser E verfügt im Jahre 2000 testamentarisch, dass A sein Grundstück bekommen soll. Im Jahre 2003 wird für E vormundschaftlich ein Betreuuer bestellt. Dieser verkauft noch im selben Jahr das Grundstück mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, um die Heimkosten für E begleichen zu können.
2004 stirbt E, das meiste des Verkaufserlöses befindet sich noch im Nachlass.
Hat A nun Anspruch gegen die Erben auf den "Grundstücksanteil in Geld" der sich noch im Nachlass befindet?
Besten Dank im Voraus für Eure Tipps.
Dunja
Vermächtnis unwirksam, wenn Betreuuer später Gegenstand verkauft?
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