2. StEX NRW- Aprilklausuren-was kam dran???

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Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

2. StEX NRW- Aprilklausuren-was kam dran???

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo, werte leidensgenossen.
drücke ab morgen fest die daumen und würde mich nach den klausuren darüber freuen, wenn jemand oder mehrere kurz erzählen, was in den jeweiligen klausuren drankam....und nun toi toi toi!!!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Z3 Urteilsklausur: einstweilige Verfügung §§935, 940 ZPO

Sachverhalt:

Die Franzen GmbH, Viktoriaplatz 4, 43157 Bonn ist ein Familienunternehmen und vertreibt deutschlandweit verschiedene christliche Gegenstände unter anderen auch Kerzen. Die Kunden bestellen diese Ware überwiegend per Bestellpostkarten. Es wird sowohl von Pfarreien als auch von Privatkunden bestellt.

Am 22.03.2006 rief Angestellte der Franz GmbH Viktoriastrasse 4, 43157 Bonn die Verfügungsklägerin (Franzen GmbH) an und teilt mit, dass seit Anfang März bei ihr mehrere Postsendungen und Pakete abgeliefert werden, die an Franzen GmbH adressiert sind.

Frau Franzen fährt hin und holt die Post ab. Es stellt sich heraus, dass sich in der Post 100 Bestellungen der Kerzen und 5 Pakete mit der von der Franzen GmbH bei Jansens Kerzenzieherei GmbH bestellten Kerzen befinden. Alle Sendungen sind ordnungsgemäß an Franzen GmbH adressiert und ausreichend frankiert. Vor dem Büro der Franzen GmbH steht gut von der Strasse sichtbarer Postkasten, der ausreichend Platz für die Post bietet. Außerdem hängt an der Eingangstür ein Schild, der darauf hinweist, wo die Pakete abgegeben werden können.

Nicht desto trotz ist auf allen Sendungen die richtige Adresse handschriftlich umadressiert und zwar an Franz GmbH Viktoriastrasse 4, 43157 Bonn. Noch am gleichen Tag schickt Frau Franzen einen Fax an die Post Ag, wo sie diese auffordert, die Umadressierung zu unterlassen. Darauf bekommt sie keine Antwort.

Am 27.03.2006 stellt sich heraus, dass die Franz GmbH wieder 30 Postsendungen fälschlicherweise erhalten hat.

Die Franzen GmbH befürchtet, dass sie die Bestellungen nicht rechtzeitig vor Ostern durchführen zu können, wenn die Post weiterhin an falsche Adresse zugestellt. Dabei müssen Kommunionskerzen fristgerecht ausgeliefert werden. In dieser Zeit vor und während Osternzeit macht die Franzen GmbH ihr 50%-Umsatz.

Die Verfügungsbeklagte befürchtet:

- wegen nicht rechtzeitigen Lieferungen in Regress genommen zu werden (schadensersatzpflichtig)
- Ansehens – und Kundenverlust und damit Umsatzeinbuße


Die Jansens Kerzenzieherei GmbH erteilt der Franzen GmbH Ermächtigung zur Prozessstandschaft. Für die Jansens Kerzenzieherei GmbH ist die Franzen GmbH der Hauptabnehmer. Die Kerzen werden per Deutsche Post geliefert. Mit der Deutschen Post AG hat die Jansens Kerzenzieherei GmbH einen Großkundenvertrag, in dem festgehalten ist, dass bei 5.000 Sendungen pro Jahr die Jansens Kerzenzieherei GmbH besonders günstige Bedingungen bekommt. Im Jahr 2005 hatte die Jansens Kerzenzieherei GmbH 5056 Sendungen verschickt. Im März werden rund 500 verschickt.
Die Jansens Kerzenzieherei GmbH kann daher nicht auf andere Anbieter (DPD ec.) ausweichen, da sie dann die günstige Versandsbedingungen verliert.

Darüber hinaus werden der Jansens Kerzenzieherei GmbH auch Umsatzeinbuße und sogar Verlust des Hauptabnehmers (Franzen GmbH) entstehen, wenn die Post weiterhin an falsche Adresse zugestellt.

Die Antragsstellerin beantragt:

Hauptantrag:
Die Deutsche Post AG einstweilig zu untersagen, die an die Antragsstellerin adressierte Post umzuadressieren und an Franz GmbH Viktoriastrasse 4, 43157 Bonn zuzustellen. Im Falle der Zuwiderhandlung werden 10.000 € angedroht. Wenn diese nicht erbracht werden können, 6 Monate

Hilfsweise:
Die Deutsche Post AG einstweilig zu untersagen, die von der Jansens Kerzenzieherei GmbH an die Antragsstellerin adressierte Post umzuadressieren und an Franz GmbH Viktoriastrasse 4, 43157 Bonn zuzustellen. Im Falle der Zuwiderhandlung werden 10.000 € angedroht. Wenn diese nicht erbracht werden können, 6 Monate


Die Deutsche Post AG, Bonn:

Hauptantrag nicht zulässig: Es gibt kein Vertrag zwischen Franzen GmbH und der DP AG. Verfügungsgrund ist nicht glaubhaft gemacht. Gesetzliche Ansprüche bestehen nicht. Auch sind §§ 418,421 HGB nicht anwendbar. Anspruch aus § 823 bestehe ebenfalls nicht.


2. Hilfsantrag: Prozesstandschaft unwirksam. Die Jansens Kerzenzieherei GmbH macht sich nicht ersatzpflichtig, da Ihre Leistung nicht verspätet ankommt.

3. Beide Anträge richten sich auf Leistung und bedeuten die Vorwegnahme der Hauptverhanglung, daher unzulässig.



Entscheidung des Gerichts?
Zeitpunkt der mündl. Verhandlung und Verkündung der Entscheidung: 03.04.2006
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das wäre dann die Kurzfassung...

Wie findet ihr diese Klausur?
Ich find die zum ](*,)
elementarteil
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Beitrag von elementarteil »

Ganz schön fleißig, legio, hier alles schon schön zu posten!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich fand sie auch total zum kotzen, dabei hatte ich mir beim angepeilten Zwangsvollstreckungsrecht noch die groessten Chancen ausgerechnet. Aber auch zwei Punkte zaehlen :-(

Viel Erfolg morgen, es kann ja eigentlich nur besser werden (NEIN, ich will nicht eines besseren belehrt werden),

schoenen Gruss
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Z1: Urteilsklausur: Gebrauchtwagenkauf, Vermittlungs-/Kaufvertrag, Rücktritt, Schadensersazt wegen Mangels, Aufwendunsersatz, Nutzungsersatz, Aufrechnug, Gewährleistungsauschluss, Arglisiges Verschweigen des Mangels, Feststellungsantrag eines Annahmeverzuges und und und...
Vanbuyten
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Beitrag von Vanbuyten »

Klingt doch machbar!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vanbuyten hat geschrieben:Klingt doch machbar!
jo, war im Vergleich zu Z3 - viel angehnemer :)
Vanbuyten
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Beitrag von Vanbuyten »

und was war z3?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@vanbuyten:

Siehe oben !!! :D :)
Gruß
WfW
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

V1 : Urteilsklausur 80 V - Antrag
elementarteil
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Beitrag von elementarteil »

"Urteils"klausur...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

elementarteil hat geschrieben:"Urteils"klausur...
Was ist damit?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ach soooo....
Du willst darauf hinaus, dass die Entscheidung bei 80 V- Antrag durch ein Beschluss ergeht? :) (Daher keine "Urteils"klausur)
Ok, mein Fehler - nach der 5-ten klausur passiert das schon mal:)
Ich meinte natürlich : Entschedung des Gerichts. :)
elementarteil
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Beitrag von elementarteil »

Sehr gut,
ich wußte, dass Du drauf kommst!

Ich ware leider so dumm und habe einen Vollstreckbarkeitsausspruch wegen der Kosten in den Tenor gepackt. Sozusagen "deklaratorisch".
Ansonsten angenehm.

Übrigens munkelt man, dass in RLP letzte Woche auch die gleichen Klausuren liefen - allerdings mit erleichtertem Bearbeitervermerk(Nicht zu prüfen ist...)
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