Hallo zusammen!
In meinem feinen Skript (Braunschneider) steht § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als Beispiel für ein echtes Unterlassungsdelikt, in Form des Nicht- Verweilens!
Das kommt mir irgendwie spanisch vor! Wenn ich den TB mal lese, wird doch eindeutig nur "Entfernen" als Tätigkeit unter Strafe gestellt... oder?! Sonst kann ich ja genauso sagen, Diebstahl ist ein echtes Unterlassungsdelikt (Nichtbelassung der Sache beim Gewahrsamsinhaber)
Oder wie seht ihr das?
0degree
§ 142 - Unrterlaubtes Entfernen vom Unfallort - Deliktstyp
Moderator: Verwaltung