§ 142 - Unrterlaubtes Entfernen vom Unfallort - Deliktstyp

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

§ 142 - Unrterlaubtes Entfernen vom Unfallort - Deliktstyp

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen!
In meinem feinen Skript (Braunschneider) steht § 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als Beispiel für ein echtes Unterlassungsdelikt, in Form des Nicht- Verweilens!
Das kommt mir irgendwie spanisch vor! Wenn ich den TB mal lese, wird doch eindeutig nur "Entfernen" als Tätigkeit unter Strafe gestellt... oder?! Sonst kann ich ja genauso sagen, Diebstahl ist ein echtes Unterlassungsdelikt (Nichtbelassung der Sache beim Gewahrsamsinhaber) :D
Oder wie seht ihr das?
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

§142 II und III sind echte Unterlassungsdelikte!
Absatz I kommt dem zumindest nahe, als er im Kern dem Täter gebietet, Unfallfeststellungen zu ermöglichen.

Gruß
bilguer
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