Ablehnung Eröffnung des Hauptverfahrens

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Ablehnung Eröffnung des Hauptverfahrens

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

bin gerade dabei ein Nichteröffnungsbeschluss gem. 204 StPO zu schreiben und frage mich, was alles in die Beschlussformel gehört.

Genügt da der Satz: "Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen gründen abgelehnt." oder gehört da noch mehr rein (z.B. welche Tat zu Last gelegt wird, Az. der StA etc.).

Muss ich auch noch den Hinweis der sofortigen Beschwerde für die StA geben?

Hat jemand vielleicht ein Musterbeispiel - bin gerade zu Hause, habe nur ein Buch und da ist nix drin... :(
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