Konsumtion
Moderator: Verwaltung
Konsumtion
Hi!
Wer kann mir helfen?
Wenn jemand einen Schlüssel stiehlt, um daraufhin ein Behältnis iSd § 243 I 2 Nr. 2 StGB zu öffnen begeht doch einmal einen einfachen Diebstahl (Schlüssel) und dann noch einen schweren, indem er das o.a. Regelbeispiel verwirklicht.
Aber der Schlüsseldiebstahl ist eine mitbestrafte Vortat und wird von dem schweren Diebstahl konsumiert.
Jetzt meine Frage: Wie ist sowas in einem Gutachten zu prüfen? Muss ich den schweren Diebstahl durch den Schlüsseldiebstahl prüfen oder erst den Schlüsseldiebstahl und dann den schweren und im Wege der Konkurrenzen dann auf die Konsumtion eingehen?
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!
Wer kann mir helfen?
Wenn jemand einen Schlüssel stiehlt, um daraufhin ein Behältnis iSd § 243 I 2 Nr. 2 StGB zu öffnen begeht doch einmal einen einfachen Diebstahl (Schlüssel) und dann noch einen schweren, indem er das o.a. Regelbeispiel verwirklicht.
Aber der Schlüsseldiebstahl ist eine mitbestrafte Vortat und wird von dem schweren Diebstahl konsumiert.
Jetzt meine Frage: Wie ist sowas in einem Gutachten zu prüfen? Muss ich den schweren Diebstahl durch den Schlüsseldiebstahl prüfen oder erst den Schlüsseldiebstahl und dann den schweren und im Wege der Konkurrenzen dann auf die Konsumtion eingehen?
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!
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- Registriert: Montag 3. April 2006, 12:55
- Ausbildungslevel: RA
Hallo,
ich würde die ganze Sache chronologisch prüfen - hat den Vorteil, dass man nur selten was vergisst. Deshalb m.E. zuerst den einfachen, dann den schweren Diebstahl prüfen. Schließlich die Konkurrenzen prüfen.
Es dürfte aber auch kein Korrektor ernsthaft bemängeln, wenn die Prüfung nach der Schwere der einzelnen Taten vorgenommen wird. Dann wäre zuerst der schwere Diebstahl zu prüfen.
MfG
ich würde die ganze Sache chronologisch prüfen - hat den Vorteil, dass man nur selten was vergisst. Deshalb m.E. zuerst den einfachen, dann den schweren Diebstahl prüfen. Schließlich die Konkurrenzen prüfen.
Es dürfte aber auch kein Korrektor ernsthaft bemängeln, wenn die Prüfung nach der Schwere der einzelnen Taten vorgenommen wird. Dann wäre zuerst der schwere Diebstahl zu prüfen.
MfG
Ich weiß schon, wie man den § 243 StGB prüft. :-)
Aber mein Problem:
Die Wegnahme aus dem Behältnis is klar. Aber der Diebstahl des Schlüssels ist eine mitbestrafte Vortat, die von dem schweren Diebstahl konsumiert wird.
Wie prüfe ich das?
Muss ich zuerst den Diebstahl des Schlüssels prüfen (was u.U. Probleme macht, weil er den Eigentümer des Schlüssels nicht unbedingt auf Dauer enteignen will) und dann den schweren Diebstahl?
Oder kann ich den schweren Diebstahl des Inhalts des Behältnisses durch Wegnahme des Schlüssels prüfen? Muss ich in diesem Fall auf den Diebstahl des Schlüssels eingehen?
Aber mein Problem:
Die Wegnahme aus dem Behältnis is klar. Aber der Diebstahl des Schlüssels ist eine mitbestrafte Vortat, die von dem schweren Diebstahl konsumiert wird.
Wie prüfe ich das?
Muss ich zuerst den Diebstahl des Schlüssels prüfen (was u.U. Probleme macht, weil er den Eigentümer des Schlüssels nicht unbedingt auf Dauer enteignen will) und dann den schweren Diebstahl?
Oder kann ich den schweren Diebstahl des Inhalts des Behältnisses durch Wegnahme des Schlüssels prüfen? Muss ich in diesem Fall auf den Diebstahl des Schlüssels eingehen?
Re: Konsumtion
Letzteres! Anders nur bei natürlicher Handlungseinheit, die hier aber ja offensichtlich nicht vorliegt.algethi hat geschrieben:Jetzt meine Frage: Wie ist sowas in einem Gutachten zu prüfen? Muss ich den schweren Diebstahl durch den Schlüsseldiebstahl prüfen oder erst den Schlüsseldiebstahl und dann den schweren und im Wege der Konkurrenzen dann auf die Konsumtion eingehen?
früher wurde die schwerste straftat zuerst geprüft, ist das jetzt anders ???iur_mika hat geschrieben:Hallo,
ich würde die ganze Sache chronologisch prüfen - hat den Vorteil, dass man nur selten was vergisst. Deshalb m.E. zuerst den einfachen, dann den schweren Diebstahl prüfen. Schließlich die Konkurrenzen prüfen.
Es dürfte aber auch kein Korrektor ernsthaft bemängeln, wenn die Prüfung nach der Schwere der einzelnen Taten vorgenommen wird. Dann wäre zuerst der schwere Diebstahl zu prüfen.
MfG
Das ist grds. auch heute noch so. Aber das gilt mE nur innerhalb eines Tatkomplexes. Die einzelnen Tatkomplexe kann ich aber durchaus chronologisch prüfen. Finde ich uU - wie hier z. B. - sogar schöner.twist hat geschrieben:früher wurde die schwerste straftat zuerst geprüft, ist das jetzt anders ???iur_mika hat geschrieben:Hallo,
ich würde die ganze Sache chronologisch prüfen - hat den Vorteil, dass man nur selten was vergisst. Deshalb m.E. zuerst den einfachen, dann den schweren Diebstahl prüfen. Schließlich die Konkurrenzen prüfen.
Es dürfte aber auch kein Korrektor ernsthaft bemängeln, wenn die Prüfung nach der Schwere der einzelnen Taten vorgenommen wird. Dann wäre zuerst der schwere Diebstahl zu prüfen.
MfG