Konsumtion

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Konsumtion

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi!
Wer kann mir helfen?
Wenn jemand einen Schlüssel stiehlt, um daraufhin ein Behältnis iSd § 243 I 2 Nr. 2 StGB zu öffnen begeht doch einmal einen einfachen Diebstahl (Schlüssel) und dann noch einen schweren, indem er das o.a. Regelbeispiel verwirklicht.
Aber der Schlüsseldiebstahl ist eine mitbestrafte Vortat und wird von dem schweren Diebstahl konsumiert.
Jetzt meine Frage: Wie ist sowas in einem Gutachten zu prüfen? Muss ich den schweren Diebstahl durch den Schlüsseldiebstahl prüfen oder erst den Schlüsseldiebstahl und dann den schweren und im Wege der Konkurrenzen dann auf die Konsumtion eingehen?
Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!
iur_mika
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Beitrag von iur_mika »

Hallo,

ich würde die ganze Sache chronologisch prüfen - hat den Vorteil, dass man nur selten was vergisst. Deshalb m.E. zuerst den einfachen, dann den schweren Diebstahl prüfen. Schließlich die Konkurrenzen prüfen.

Es dürfte aber auch kein Korrektor ernsthaft bemängeln, wenn die Prüfung nach der Schwere der einzelnen Taten vorgenommen wird. Dann wäre zuerst der schwere Diebstahl zu prüfen.

MfG
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Danke für deine Antwort.
Aber ich muss auf jeden Fall den Diebstahl des Schlüssels auch als eigenes Delikt prüfen oder begeht der Täter den schweren Diebstahl, indem er den Schlüssel stiehlt? Dass ich quasi im Obersatz nach dem schweren Diebstahl durch die Mitnahme/ Wegnahme des Schlüssels frage.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ähem, der schwere Diebstahl ist ein Regelbeispiel. Von daher sollte eigentlich klar sein, wie geprüft werden muss. ;)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich weiß schon, wie man den § 243 StGB prüft. :-)
Aber mein Problem:
Die Wegnahme aus dem Behältnis is klar. Aber der Diebstahl des Schlüssels ist eine mitbestrafte Vortat, die von dem schweren Diebstahl konsumiert wird.
Wie prüfe ich das?
Muss ich zuerst den Diebstahl des Schlüssels prüfen (was u.U. Probleme macht, weil er den Eigentümer des Schlüssels nicht unbedingt auf Dauer enteignen will) und dann den schweren Diebstahl?
Oder kann ich den schweren Diebstahl des Inhalts des Behältnisses durch Wegnahme des Schlüssels prüfen? Muss ich in diesem Fall auf den Diebstahl des Schlüssels eingehen?
Gelöschter Nutzer

Re: Konsumtion

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

algethi hat geschrieben:Jetzt meine Frage: Wie ist sowas in einem Gutachten zu prüfen? Muss ich den schweren Diebstahl durch den Schlüsseldiebstahl prüfen oder erst den Schlüsseldiebstahl und dann den schweren und im Wege der Konkurrenzen dann auf die Konsumtion eingehen?
Letzteres! Anders nur bei natürlicher Handlungseinheit, die hier aber ja offensichtlich nicht vorliegt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

iur_mika hat geschrieben:Hallo,

ich würde die ganze Sache chronologisch prüfen - hat den Vorteil, dass man nur selten was vergisst. Deshalb m.E. zuerst den einfachen, dann den schweren Diebstahl prüfen. Schließlich die Konkurrenzen prüfen.

Es dürfte aber auch kein Korrektor ernsthaft bemängeln, wenn die Prüfung nach der Schwere der einzelnen Taten vorgenommen wird. Dann wäre zuerst der schwere Diebstahl zu prüfen.

MfG
früher wurde die schwerste straftat zuerst geprüft, ist das jetzt anders ???
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

twist hat geschrieben:
iur_mika hat geschrieben:Hallo,

ich würde die ganze Sache chronologisch prüfen - hat den Vorteil, dass man nur selten was vergisst. Deshalb m.E. zuerst den einfachen, dann den schweren Diebstahl prüfen. Schließlich die Konkurrenzen prüfen.

Es dürfte aber auch kein Korrektor ernsthaft bemängeln, wenn die Prüfung nach der Schwere der einzelnen Taten vorgenommen wird. Dann wäre zuerst der schwere Diebstahl zu prüfen.

MfG
früher wurde die schwerste straftat zuerst geprüft, ist das jetzt anders ???
Das ist grds. auch heute noch so. Aber das gilt mE nur innerhalb eines Tatkomplexes. Die einzelnen Tatkomplexe kann ich aber durchaus chronologisch prüfen. Finde ich uU - wie hier z. B. - sogar schöner.
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