Verdeckungsabsicht § 211

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Verdeckungsabsicht § 211

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn der Täter ein geistig zurückgebliebenes Kind umbringt, das nen Totschlag möglicherweise wahrgenommen hat, aber nicht sprechen kann und als tauglicher Zeuge ausscheidet. Handelte er dann mit Verdeckungsabsicht???
könnte ihn niemals belasten...

Danke schonmal!
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

das ist egal, wenn sich der Täter vorstellt, er müsse das Kind töten um seine frühere Tat zu verdecken. Weiss er selbst auch, dass ihn das Kind nie belasten könnte, scheidet verdeckungsabsicht aus.
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Da es sein eigenes Kind war und er "den Zustand" seines Kindes wusste, scheidet Verdeckungsabsicht also aus - OK, danke!

dachte nur vielleicht eine Behinderung dürfte keine Rolle spielen oder...
ProstG!
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Beitrag von ProstG! »

saarländer hat geschrieben: dachte nur vielleicht eine Behinderung dürfte keine Rolle spielen oder...
Lol. Klar, eine europarechtskonforme Auslegung im Hinblick auf das baldige ADG ergibt, dass im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei § 211 StGB eine Behinderung, die den entsprechenden Vorsatz ausschließt leider unbeachtlich bleiben muss ;)
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tom1980
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Beitrag von tom1980 »

eben deshalb ist die Verdeckungsabsicht ja ein subjektives Qualifikationsmerkmal. Es kommt also nur auf die Vorstellung des Täters an, er müsse töten, um zu verdecken. Es geht nur um seine "Absicht", nicht um den (möglichen) Erfolg...
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