Rückzahlung der Bezüge nach Kündigung?

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Rückzahlung der Bezüge nach Kündigung?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weiss jemand, ob man einen Teil der Unterhaltsbeihilfe zurückzahlen muss, wenn man das Referendariat von selber kündigt, z.B. weil man einen andere Job annehmen will?Ich hoffe mir kann hier jemand helfen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

In NRW wohl nicht. Ich kenn jemanden, der während des Referendariats 6 Monate "ausgesetzt" und hierfür seine Entlassung beantragt hat, eine Beurlaubung war wohl nicht möglich. Es wurde nichts zurückgefordert. Allerdings enthielt der Entlassungsantrag den Hinweis, dass beabsichtigt werde, einen Antrag auf Wiedereinstellung zu stellen. Das mit der Wiedereinstellung hat dann auch problemlos geklappt.

Warum willst Du denn aufhören? Hast Du ein konkretes Jobangebot? Wenn Du das Referendariat später nachholen willst, solltest Du daran denken, dass Du dann möglicherweise nicht eingestellt werden kannst, weil der Zeitraum zwischen 1. Examen und Referendariat dann zu groß ist...

Ich würde es doch lieber durchziehen, auch wenn der Job vielleicht verlockend ist...

Gruß, Jumali
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Erstmal DANKE für die Antwort! Wie sicher bist du dir da denn? Der Job ist einer, den ich schon immer machen wollte und wofür ich kein 2.Staatsexamen brauche!ich habe nun eine Zusage und würde die gern nnehmen!Nur wenn ich dann die Unterhaltsbeihilfe zurückzahlen muss, überlege ich, ob ich es dann nicht doch erst durchziehe! Ich hab auch schon etliche Gesetze durchforscht, wo darüber was stehen könnte, aber nix gefunden!?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo, Linda!
Auch wenn ich Dir zu Deiner konkreten Frage keine Antwort geben kann, möchte ich mich kurz melden! Wie weit bist Du denn im Ref.? Bestünde denn vom Arbeitgeber aus die Möglichkeit, dass Du erst nach dem 2. Examen dort anfängst?
Ich war mal in einer ähnlichen Situation -allerdings bevor ich mit dem Ref. angefangen habe- und ich habe mich dann- auf Drängen verschiedener "vernünftiger" Menschen dazu entschlossen, doch noch das 2.Examen zu machen- obwohl mir der Job super viel Spaß gemacht hat und die Bezahlung auch recht gut war!
Aber im Nachhinein war es auch die richtige Entscheidung, denn man sollte doch immer im Hinterkopf haben, dass man später, wenn es mit diesem (vermeintlichen) Traumjob nicht mehr klappt mit nur einem Examen eben kein "fertiger" deutscher Jurist ist. Und auch für die Anerkennung im Ausland ist es nach meinen Erfahrungen besser, wenn man das 2. in der Tasche hat!!!
Ich habe übrigens jetzt -zum Ende des Ref.- wieder eine Stelle bei dem Arbeitgeber in Aussicht, bei dem ich vor dem Ref. gearbeitet habe!!!

Das solltest Du m.M.n. bei Deinen Überlegungen -neben dem finanziellen Aspekt- in Betracht ziehen.

Hast Du denn schon beim Prüfungsamt/ oder wer sonst in Deinem Bundesland dafür verantwortlich ist, angerufen?! ...unverbindliche Anfrage...da kann doch nichts passieren!
Gruß, Merlin
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich bin noch ziemlich am Anfang des Referendariats!
Nein, den Job bekomme ich nicht wenn ich noch warte!Ich werde ihn auch wahrscheinlich annehmen,aber ich würde halt vorher schonmal gerne wissen ob ich etwas zurückzahlen muss!?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Linda,

ich kann Dir leider nicht mit Sicherheit sagen, ob die Bezüge bei einem Abbruch des Referendariats zurückgezahlt werden müssen, wenn man nicht beabsichtigt, es nur zu unterbrechen. Ich würde einfach bei der Referendarabteilung Deines OLG oder bei der Stammdienststelle nachfragen. Ich denke, die Wahrscheinlichkeit ist größer, wenn man in einem Beamtenverhältnis ist (meinem Bruder hätte während seiner Beamtenausbildung die Rückzahlung gedroht bei einem Abbruch).

Ich hatte übrigens auch nach dem 1. Examen ein tolles Jobangebot, habe dort dann sechs Monate gearbeitet. Letztlich habe ich mich dann doch fürs Referendariat entschieden - und die Firma, von der ich das Angebot hatte, hat komplett ihren Schwerpunkt verlagert, so dass der mir in Aussicht gestellte Arbeitsbereich komplett weggefallen ist. Im Nachhinein bin ich also ganz froh, doch das Referendariat zu machen...

Ich kann die Verlockung aber gut nachvollziehen. Nach dem ersten Examen habe ich auch gedacht, wie schön es wäre, nie wieder Klausuren schreiben zu müssen...

Gruß,

jumali
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nun, ich habe noch mal etwas darüber nachgedacht...aber (wie so oft) nirgendwo nachgeschaut *schäm*- wir sind ja gerade im "Angestellten-Verhältnis" beschäftigt, und unsere Tätigkeit wird -zumindest vom EuGH- als Arbeitsverhltnis angesehen, da die Leistungen, die wir erbringen (Schriftsätze, Urteilsentwürfe, Gutachten...) geldwert seien. Unter diesem Gesichtspunkt müsste die Unterhaltsbeihilfe dann eigentlich NICHT zurück zu zahlen sein...
ist aber nur so 'ne Überlegung! Ich denke, dass die sicherste Alternative tatsächlich ein Telefonanruf ist...
...jetzt habe ich doch mal nachgeschaut- für RLP-: also es scheint so etwas tatsächlich nicht zu geben- weder anch der JaPO, dem JAG noch nach der LandesVO über Unterhaltsbeihilfe für Refs....
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich möchte mich erstmal bei allen für die Antworten bedanken!!!
Ich habe auch schon in allen möglichen Gesetzen nachgeschaut und auch nichts gefunden!
Telefonate habe ich auch schon geführt, aber hundertprozentig konnte mir das keiner sagen!Beim OLG und beim LBV wurde mir gesagt, dass ich wahrscheinlich nichts zurückzahlen müsste, aber sicher waren die sich auch nicht!
Das was Merlin zuletzt gesagt hat, das mit dem Arbeitsverhältnis wurde mir auch so beim OLG gesagt.Zitat:"Sie haben ja gearbeitet und daher denke ich nicht, dass sie was zurückzahlen müssen."
ich denke 100 % ig werde ich es dann wohl erst erfahren, wenn ich tatsächlich gekündigt habe.Und das werde ich mir dann reiflich überlegenen!
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