Versuchsprüfung bei fehlendem subjektiven Tatbestandsmerkmal
Moderator: Verwaltung
Versuchsprüfung bei fehlendem subjektiven Tatbestandsmerkmal
Ist der objektive Tatbestand nicht erfüllt, muss man ja zwangsläufig in der Prüfung auf den versuch kommen. Wie ist es aber, wenn ein subjektives Tatbestandsmerkmal fehlt wie etwa die Zueignungsabsicht beim Diebstahl. Da macht es ja gerade wenig Sinn noch den Versuch zu prüfen, oder?
- bilguer
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