Versuchsprüfung bei fehlendem subjektiven Tatbestandsmerkmal

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Versuchsprüfung bei fehlendem subjektiven Tatbestandsmerkmal

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist der objektive Tatbestand nicht erfüllt, muss man ja zwangsläufig in der Prüfung auf den versuch kommen. Wie ist es aber, wenn ein subjektives Tatbestandsmerkmal fehlt wie etwa die Zueignungsabsicht beim Diebstahl. Da macht es ja gerade wenig Sinn noch den Versuch zu prüfen, oder? :-k
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Exakt!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das hab ich mir doch glatt gedacht... :snorting:
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Tja, was soll ich sonst noch antworten?

:D

Gruß
bilguer
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