Fotokopie
Moderator: Verwaltung
Fotokopie
hallo!
habe folgende frage: wie ist es zu beurteilen, wenn der aussteller eine von ihm selbst verfälschte urkunde fotokopiert, diese dem orginal zum verwechseln ähnlich sieht, und dem zugänglich gemacht wird, der den beweis führen kann.
hab zu so einem fall bisher keine literatur gefunden
habe folgende frage: wie ist es zu beurteilen, wenn der aussteller eine von ihm selbst verfälschte urkunde fotokopiert, diese dem orginal zum verwechseln ähnlich sieht, und dem zugänglich gemacht wird, der den beweis führen kann.
hab zu so einem fall bisher keine literatur gefunden
- Calmy
- Super Power User
- Beiträge: 1509
- Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57
-
- Power User
- Beiträge: 577
- Registriert: Freitag 30. September 2005, 09:17
Ja, sehe ich ähnlich. Der einzige Fall, den ich nirgendwo so 100%ig klar beschrieben finde, ist der, dass eine lose Collage aus verschiedenen Teilen so perfekt kopiert wird, dass sie wie ein Original aussieht (ohne dass strengenommen ein solches Original existiert). Oder stehe ich da auf dem Schlauch, und man muss das als Urkundenfälschung behandeln? Ich hasse meinen Nick, weiß nicht mehr, was mich da geritten hat ...
- TaxMan
- Urgestein
- Beiträge: 8335
- Registriert: Montag 14. März 2005, 18:59
- Ausbildungslevel: Wirtschaftsjurist
immer noch besser als "18PunkteGott" ... man kann ja nicht alles wissen sonst müsste ich meinen nick auch verfluchenstrafrechtler hat geschrieben:Ich hasse meinen Nick, weiß nicht mehr, was mich da geritten hat ...
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
also das verfälschen des originals ist klar (§ 267 I Var. 2); aber ich weiss halt nicht, ob es eine Rolle spielt, dass de aussteller selbst die veräflschte urkunde fotokopiert; hab mir eigentlich auch gedacht § 267 I Var. 3 und kurz den Streit über die fotokopie als urkunde und dann fertig, aber weiss halt nicht, ob das so richtig ist; einen ähnlichen fall hab ich in der literatur leider nicht entdecken können.
aber trotzdem danke für die hilfe!
aber trotzdem danke für die hilfe!
- Calmy
- Super Power User
- Beiträge: 1509
- Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57
So würde ich es auch machen!Chris89 hat geschrieben:also das verfälschen des originals ist klar (§ 267 I Var. 2); aber ich weiss halt nicht, ob es eine Rolle spielt, dass de aussteller selbst die veräflschte urkunde fotokopiert; hab mir eigentlich auch gedacht § 267 I Var. 3 und kurz den Streit über die fotokopie als urkunde und dann fertig, aber weiss halt nicht, ob das so richtig ist; einen ähnlichen fall hab ich in der literatur leider nicht entdecken können.
aber trotzdem danke für die hilfe!
"Also hopphopp!"
-
- Power User
- Beiträge: 577
- Registriert: Freitag 30. September 2005, 09:17
TaxMan hat geschrieben:immer noch besser als "18PunkteGott" ... man kann ja nicht alles wissen sonst müsste ich meinen nick auch verfluchenstrafrechtler hat geschrieben:Ich hasse meinen Nick, weiß nicht mehr, was mich da geritten hat ...
Ja, über "18PunkteGott" hatte ich auch kurz nachgedacht. Danke für Deine -Worte ...
Edit: Habe gerade erst den Thread im Treffpunkt zum ersten Mal gesehen ... LOL! Dachte Du hast Dir das ad hoc ausgedacht. Ehre schwöre, habe nichts damit zu tun!
also so klar ist das verfälschen durch den austeller nicht.
hier gibt es einen großen streit! denn sieht mann die verfälschung lediglich als spezialfall des herstellens (so etwa Joecks, Puppe und Hoyer), so fehlt es an der notwendigen identitätstäuschung. übrig bleibt dann nur noch § 274.
Die h.M. in lit. und rspr. sieht hier dennoch die 2. alt. als einschlägig, die argumente sind ja bekannt.
ciao
hier gibt es einen großen streit! denn sieht mann die verfälschung lediglich als spezialfall des herstellens (so etwa Joecks, Puppe und Hoyer), so fehlt es an der notwendigen identitätstäuschung. übrig bleibt dann nur noch § 274.
Die h.M. in lit. und rspr. sieht hier dennoch die 2. alt. als einschlägig, die argumente sind ja bekannt.
ciao