Versuchte beihilfe

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Versuchte beihilfe

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie prüfe ich versuchte beihilfe?
Sag ich erst A könnte deswegen strafbar sein im obersatz. Und dann im nächsten Satz sage ich, dass versuch. Beihilfe straflos ist?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würde zunächst anprüfen, ob nicht versuchte Mittäterschaft vorliegt und dann wenn ich zur versuchten Beihilfe komme den OS weglassen und schreiben: "Eine Strafbarkeit des X wegen versuchter Beihilfe kommt mangels Strafbarkeit nicht in Betracht." und dann eine Fußnote machen, die auf die Literatur dazu verweist.
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Calmy
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Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57

Beitrag von Calmy »

"Also hopphopp!"
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