Wie prüfe ich versuchte beihilfe?
Sag ich erst A könnte deswegen strafbar sein im obersatz. Und dann im nächsten Satz sage ich, dass versuch. Beihilfe straflos ist?
Versuchte beihilfe
Moderator: Verwaltung
Ich würde zunächst anprüfen, ob nicht versuchte Mittäterschaft vorliegt und dann wenn ich zur versuchten Beihilfe komme den OS weglassen und schreiben: "Eine Strafbarkeit des X wegen versuchter Beihilfe kommt mangels Strafbarkeit nicht in Betracht." und dann eine Fußnote machen, die auf die Literatur dazu verweist.
- Calmy
- Super Power User
- Beiträge: 1509
- Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57