Zinsen

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Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Zinsen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo!

Habe mal eine Frage! Einer Freundin von mir ist es passiert, dass sie in der Examensklausur einen Antrag gestellt hat und bei den Zinsen den Zusatz "über dem Basiszinsatz" vergessen hat!

Kann mir jemand sagen, wer schwer dieser Fehler wiegt!? Ich würde sie gerne etwas aufmuntern!

Gruß

Tanja
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

sie wird deswegen durchfallen. quatsch. der tenor ist zwar die visitenkarte deiner klausur, aber da kann man schlimmere fehler machen ..
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

werds ihr sagen, ich glaube da wird ihr erst einmal ein stein vom herzen fallen! :-)

ist jemanden in einer klausur, auch wenn nur übungsklausur, sowas mal passiert und hat dann trotzdem noch ausreichend punkte bekommen?
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

ich hab in meiner letzten klausur den tenor komplett verhauen (übungsklausur): 344 zpo vergessen, kosten und vv komplett falsch. es waren trotzdem 8 punkte.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich würde mal sagen, ein vergeigter Tenor ist schlimmer als ein "falscher" Klageantrag. Denn die Klage kann man immer noch erweitern, schlimmstenfalls sogar noch einen 2. Prozess führen (auch bei der irrtümlicherweise erhobenen verdeckten Teilklage). Aber wenn der Tenor nicht vollstreckbar ist, brockt man den Parteien ganz schön was ein.
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

Der Fehler ist m.E. nach verschmerzbar. Ich würde darauf tippen, dass eine Klausur im Bereich sehr gut und gut damit definitiv hin ist, aber wer schafft das schon.

Ansonsten ist noch alles drin!

Gruß
bilguer
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wie sieht es mit dem Fehler aus, wenn man im Tenor bei einem Beschluss nach § 80 V VwGO anstatt "ablehnen" schreibt, "Der Antrag wird aufgehoben"? :-(

Ich könnte scht heulen! :-( So einen doofen Fehler macht doch niemand. :-(
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