Eigentum am Geld, Sparkonto
Moderator: Verwaltung
Eigentum am Geld, Sparkonto
Hallo,
Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse und Rechtsverhältnisse bei einem Sparbuch zw. Bank und dem Anleger geregelt? Wer hat das Eigentum am Geld? Wer hat gegen wen einen Anspruch?
Danke!
Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse und Rechtsverhältnisse bei einem Sparbuch zw. Bank und dem Anleger geregelt? Wer hat das Eigentum am Geld? Wer hat gegen wen einen Anspruch?
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Nach hM ist das richtig (Palandt § 808 Rn. 6).quattroporte hat geschrieben:Es nicht genau wissend würde ich spontan behaupten es handelt sich um einen Darlehensvertrag.
Ja. Der Kontoinhaber hat nur einen schuldrechtlichen Auszahlungsanspruch.Juraguy hat geschrieben:demnach wäre auch die Bank Eigentümer am Geld
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Sonntag 9. April 2006, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Ja stimmt so im Wesentlichen wie es Alex011 geschrieben hat, würde wohl noch anmerken, dass beim Sparkonto der Kunde eben noch ein Schuldanerkenntnis von der Bank (§781) und bekommt ein Sparbuch (§808)
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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