Eigentum am Geld, Sparkonto

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Gelöschter Nutzer

Eigentum am Geld, Sparkonto

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

Wie sind denn die Eigentumsverhältnisse und Rechtsverhältnisse bei einem Sparbuch zw. Bank und dem Anleger geregelt? Wer hat das Eigentum am Geld? Wer hat gegen wen einen Anspruch?

Danke!
quattroporte
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Beitrag von quattroporte »

Es nicht genau wissend würde ich spontan behaupten es handelt sich um einen Darlehensvertrag. Der Kontoinhaber räumt der Bank ein Darlehen in Höhe des Kontosaldos ein und erhält dafür Zinsen. Der Kunde hat somit einen Anspruch auf Rückzahlung der Darlehenssumme aus dem Darlehensvertrag.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

demnach wäre auch die Bank Eigentümer am Geld oder?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

quattroporte hat geschrieben:Es nicht genau wissend würde ich spontan behaupten es handelt sich um einen Darlehensvertrag.
Nach hM ist das richtig (Palandt § 808 Rn. 6).
Juraguy hat geschrieben:demnach wäre auch die Bank Eigentümer am Geld
Ja. Der Kontoinhaber hat nur einen schuldrechtlichen Auszahlungsanspruch.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Sonntag 9. April 2006, 23:34, insgesamt 1-mal geändert.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

§ 676f gilt nur für Giroverträge. Ein Sparbuchvertrag ist ein unregelmäßiger Verwahrungsvertrag nach §§ 700 I, 488 I. Die Bank wird also Eigentümerin.
Der Auszahlungsanspruch ergibt sich aus § 700 I 3, 695.
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

Ja stimmt so im Wesentlichen wie es Alex011 geschrieben hat, würde wohl noch anmerken, dass beim Sparkonto der Kunde eben noch ein Schuldanerkenntnis von der Bank (§781) und bekommt ein Sparbuch (§808)
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Die Frage nach dem Eigentum am Geld finde ich etwas irritierend. Sie suggeriert, dass sich das Sparbuch auf konkrete Münzen bzw. Geldscheine bezieht. Das tut es aber nicht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ja, das stimmt natürlich. In der Realität käme es auf § 700 I 1 gar nicht an, da die Bank schon nach § 948 Eigentum am Geld erwirbt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich meine mal irgendwo gehört zu haben, dass es in anderen Ländern strafbar sei, Geld zu vernichten. (Da der Staat ET am Geld hat oder so?)

Weiß da zufällig jemand näheres drüber?
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