Beweismittel
Moderator: Verwaltung
Beweismittel
Wenn ich ein Attest als Beweismittel habe, packe ich das dann unter Urkunden oder Zeugen (Der Arzt als Sachverständiger)!
Finde zweiters eigentlich etw. übertrieben, da es sich nur um eine Kleinigkeit handelt und es wohl kaum notwendig sein wird den Arzt als Sachverständigen zu laden ... das Verlesen des Attestes sollte ausreichend sein, aber bin mir nicht sicher, ob man das dann als Urkunde in die Anklageschrift packt oder trotzdem (obwohl der Arzt nicht geladen wird) als Zeugenbeweis!
Würde mich über eine Antwort freuen!
Finde zweiters eigentlich etw. übertrieben, da es sich nur um eine Kleinigkeit handelt und es wohl kaum notwendig sein wird den Arzt als Sachverständigen zu laden ... das Verlesen des Attestes sollte ausreichend sein, aber bin mir nicht sicher, ob man das dann als Urkunde in die Anklageschrift packt oder trotzdem (obwohl der Arzt nicht geladen wird) als Zeugenbeweis!
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- bilguer
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Das Attest ist natürlich eine Urkunde. Sie beweist (nur), dass der Aussteller dies oder das geschrieben hat. Ob das Geschriebene wahr ist, ist eine andere Frage. I.d.R. wird man aber tatsächlich vermuten können, dass das Attest sachlich richtig ist.
Geht es um rechtliche Würdigung aus Sicht des Gerichts oder um die Frage nach zweckmäßigem Beweisantritt? Letzterenfalls schadet es keinesfalls zusätzlich zur Vorlage des Attestes (im Original, § 420 ZPO) auch den Arzt als Zeugen zu benennen.
Geht es um rechtliche Würdigung aus Sicht des Gerichts oder um die Frage nach zweckmäßigem Beweisantritt? Letzterenfalls schadet es keinesfalls zusätzlich zur Vorlage des Attestes (im Original, § 420 ZPO) auch den Arzt als Zeugen zu benennen.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Montag 10. April 2006, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.