Welches Buch könnte oder sollte man sinnvollerweise VOR Antritt des Referendariats durcharbeiten?
Moderator: Verwaltung
- fritzCard
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Wenn man Zeit hat: beide! SchuldR wiederholt ohne alle 10.000 Theorien durchzukauen. ZPO stellt auf das Neue ein. Beide in verständlichen Sätzen, knapp (es sind viele Schaubilder in dem Buch und zwischen Überschriften und Kapiteln ordentlich Leerzeilen, so dass man Platz zum zwischenschreiben hätte und das ganze auch optisch übersichtlich ist), ohne sämtliche abartige Theorien... der Mann ist eben kein Prof sondern Präsident des LG KN gewesen.Neopallium hat geschrieben: ... welchen Schellhammer meinst Du jetzt eigentlich.... "Zivilprozess" oder "Schuldrecht nach AGL"...?
- schlafkatze
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Neopallium hat geschrieben:
Aber genau aus dem Grund erscheint es mir gerade notwendig, das materielle Recht grundlegend anders zu lernen als für´s Erste. Die ganzen Details, welche man da im Kopf haben musste (bzw. wurde einem dies vom Rep eher suggeriert - wenn ich so an meine Klausuren denke, war es eben schon da nicht notwendig...) stehen doch eben in Palandt, Tröndle, Baumbach und Kopp. Das schreit doch danach, diese Chance zu nutzen, sich eher auf Strukturen konzentrieren und "mit leichtem Gepäck reisen" zu können, welches den Blick für´s Wesentliche nicht verstellt.
ich hab tatsächlich noch mal alle meine rep unterlagen (jedenfalls im zivilrecht) durchgelernt (kern münchen), aber halt nicht mehr so ins detail gehend wie auf's erste, sprich ich hab mir vor allem die struktur reingezogen und geschaut, ob ich das, was ich auf's erste auswendig gelernt habe, in verstädnlicher (!!) form im palandt wieder finde. gerade im bereicherungsrecht zB fand ich das eine herausforderung. schuldrecht at und bt, va kaufrecht, hab ich gelernt wie auf's erste, weil da der palandt, wie ich finde, teilweise sehr mau, wenn nicht sogar falsch ist. man kann eben die alte mangel- und mangelfolgeschaden-rechtsprechung vor SMG nicht eins zu eins auf's neue übertragen. da möchte ich nicht auf den palandt angewiesen sein. ansonsten war das lernen mit den alten unterlagen etwas überblicksartiger: ich habe ja immerhin das zeug, für das ich vor dem 1. ca 15 monate gebraucht habe, in max drei monaten noch mal durchgezogen.
i.ü. muß ich auch strafrechtler recht geben: interessant wird's immer dann, wenn kein kommentar zur verfügung steht. unsere ag leiter haben uns tatbestände schreiben lassen bis zum erbrechen und man glaubt es nicht: auch nach 30 tatbeständen ist immer noch was falsch. das findet man halt nirgend, darauf schaut aber gerade der "praktiker", der sicher keine lust hat, sich in 20 ansichten zu lorenz' theorie "326 II 2 ag" reinzudenken ....
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
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Ich glaube, man muss hinsichtlich der Bedeutung des materiellen Rechts wirklich differenzieren, ob man das 2. Examen in Bayern oder anderswo macht. In Bayern dürfte das materielle Recht eine weitaus größere Rolle bei der Bewertung spielen. Das folgt ja schon daraus, dass man ein Hilfsgutachten machen muss (grundsätzlich, nicht nur wie in NRW, wenn die Klausur unzulässig ist, was nie vorkommt). Daran muss man natürlich auch seine Examensvorbereitung ausrichten. In NRW kommt es nicht selten vor, dass bestimmte interessante materiellrechtliche Fragen im Urteil dahinstehen können, in Bayern dagegen sind sie abzuhandeln.
Rep-Unterlagen aus dem Ersten wiederholen halte ich aber für unzweckmäßig, weil dort einfach zu vieles breitgetreten wird, was im 2. nicht mehr relevant ist. Für Norddeutschland empfehle ich das Skript
"Materielles Zivilrecht im Assessorexamen". Das ist von den Anbietern der Kaiserseminare und erscheint im Juni im Luchterhand-Verlag. Ich habe die Variante aus den Kursen und bin hoch zufrieden.
Gruß
Micha
Rep-Unterlagen aus dem Ersten wiederholen halte ich aber für unzweckmäßig, weil dort einfach zu vieles breitgetreten wird, was im 2. nicht mehr relevant ist. Für Norddeutschland empfehle ich das Skript
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Gruß
Micha
- Claudia
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Aber die Schellhammer-Bücher sind doch wahnsinnig dick (und ziemlich teuer), oder? Ich hab ja gerade mit Ref angefangen und mir vorgenommen das materielle Recht noch mal zu wiederholen. Weiß aber nicht, ob mir die Bücher nicht viel zu dick wären. Hat noch jemand einen Tipp wo ich das materielle Recht speziell für Referendare aufbereitet finde? Hab fürs 1. Examen mit den Rolf Schmidt Büchern gelernt, die sind ja aber doch sehr auf´s Gutachten bezogen. Bin mir nicht ganz sicher, ob das das Richtige ist. Was meint ihr?fritzCard hat geschrieben:Wenn man Zeit hat: beide! SchuldR wiederholt ohne alle 10.000 Theorien durchzukauen. ZPO stellt auf das Neue ein. Beide in verständlichen Sätzen, knapp (es sind viele Schaubilder in dem Buch und zwischen Überschriften und Kapiteln ordentlich Leerzeilen, so dass man Platz zum zwischenschreiben hätte und das ganze auch optisch übersichtlich ist), ohne sämtliche abartige Theorien... der Mann ist eben kein Prof sondern Präsident des LG KN gewesen.Neopallium hat geschrieben: ... welchen Schellhammer meinst Du jetzt eigentlich.... "Zivilprozess" oder "Schuldrecht nach AGL"...?
- schlafkatze
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im arbeitsrecht sind massenhaft fehler drin. im kaufrecht die darstellung zum bezugspunkt des vertretenmüssen. auf der haftungsausfüllungsseite sind teilweise einzelne schadensposten statt unter 280 unter 281 eingeordnet und umgekehrt. fundstellen hab ich jetzt leider nicht da, einfach mal aufmerksam durchlesen.
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j 20.07.07
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- schlafkatze
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der annahmeverzug wie er "hinten" kommentiert ist, ist nicht brauchbar. glaub mir. das arbeitsrecht ist im palandt denkbar schlecht kommentiert. jeder arbeitsrichter wird dir das bestätigen.
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j 20.07.07
j 20.07.07
Mein AG-Leiter hat auch schon davon berichtet, dass er mal an "den Palandt" geschrieben hat, weil er dort auf Fehler gestoßen ist. In der nächsten Ausgabe war dieser Fehler dann korrigiert. Jedenfalls rät er mit Hinweis auf diese Begebenheit auch auf's schärfste davon ab, aus dem Palandt blind zu zitieren.
- Christian aus Mainz
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die neuere bgh-rechtsprechung zu § 476 bgb ist in der 2006er auflage auch nicht eingearbeitet.Manolaw hat geschrieben:Palandt falsch? Wo denn?schlafkatze hat geschrieben:schuldrecht at und bt, va kaufrecht, hab ich gelernt wie auf's erste, weil da der palandt, wie ich finde, teilweise sehr mau, wenn nicht sogar falsch ist.
cam