Hallo,
wie sieht es denn bezüglich der dauernden Enteignung bei der Unterschlagung aus, wenn man unterschlagenes Geld an jmd. Dritten weitergibt, um es später von diesem zurückzuerhalten und dann dem Eigentümer wiederzugeben?
Danke schonmal.
Unterschlagung, Rückgabe des Geldes
Moderator: Verwaltung