Hallo,
folgendes Problem zu § 306 a I:
das haus wurde entwidmet, der täter weiß das auch. Somit ist ja kein taugl. Tatobjekt mehr vorhanden. Ich würde aber trotzdem gern die tel. Reduktion ansprechen. Gibt's da ne Möglichkeit?
Entwidmung
Moderator: Verwaltung
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Wie du selbst bereits festgestellt hast: Liegt eine Entwidmung vor und der Täter weiß dies, fehlt es am tauglichen Tatobjekt, § 306 a kann damit nicht verwirklicht werden. Es erübrigt sich deshalb jede Erörterung einer teleologischen Reduktion. Diese wird ja nur dann relevant, wenn eben gerade keine Entwidmung vorliegt, der Täter aber sicher ausgeschlossen hat, dass eine abstrakte Gefährdung bestehen kann.
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