Täterschaft/Teilnahme ??

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Täterschaft/Teilnahme ??

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo,
habe mal eine frage zu folgendem problem:

A und B sind Mannschaftskameraden. Bei einem Fussballspiel ruft der A dem B zu, sie sollten sich einmal den C (aus der gegenerischen Mannschaft) vornehmen. B hört dies jedoch nicht, was A auch nicht bemerkt. Wenig später foult der B den C genau so, wie A das zusammen mit dem B erreichen wollte.

Mein Problem dazu ist nun folgendes. Die tatsache, dass der B wohl die §§223,224StGB verwirklicht dürfte passen. Was ist aber nun mit A ? Scheidet eine Mittäterschaft denn nicht eigentlich aus ? An einem gemeinsamen Plan und einer gemensamen Ausführung fehlt es ja hier eigentlich. Der A meint ja nur, er und B hätten einen gemeinsamen Plan. Oder ist hier lediglich auf das Empfinden des A abzustellen ?

über anregungen wäre ich sehr dankbar !

grüsse
dish
Fluffy
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Re: Täterschaft/Teilnahme ??

Beitrag von Fluffy »

Dishwalla hat geschrieben:Die tatsache, dass der B wohl die §§223,224StGB verwirklicht dürfte passen. Was ist aber nun mit A ? Scheidet eine Mittäterschaft denn nicht eigentlich aus ? An einem gemeinsamen Plan und einer gemensamen Ausführung fehlt es ja hier eigentlich. Der A meint ja nur, er und B hätten einen gemeinsamen Plan. Oder ist hier lediglich auf das Empfinden des A abzustellen ?
Warum sollte B bei nem Foul beim Fussballspiel ne gef. KV begangen haben ? Ich find das etwas "heftig" - ist beim Fussball nunmal Risiko verletzt zu werden und ich soweit nicht drinstand dass der C nun von diesem Foul stirbt oder sonstwas würd ich sagen liegt hier bei einem einfachen Foul keine körperliche Misshandlung vor. :-s Selbst wenn man das nun noch annimmt, sollte der B da aber gerechtfertigt sein was halt das Risiko einer Verletzung beim Fussball angeht, von daher würde ICH sagen: B hat sich NICHT strafbar gemacht - schon gar nicht einer gef. KV wegen einer so einfachen Bagatelle wie nem Foul beim Fussballspiel.

A selbst hat ja gar nichts gemacht, dass er in dem Glauben war ist schon richtig, aber er hat nichts zu der Tat beigetragen ausser seine Absicht und da ich selbst sagen würde dass der B nichtmal strafbar ist ist das beim A ja noch offensichtlicher meiner Meinung nach dann auch nicht der Fall..ich wüsste jedenfalls nicht warum. Er hat ja nichtmal die Kenntnis darüber dass der B den Plan nicht gehört hat und er hat auch in keinster Weise zu dem Foul beigetragen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Dass ein Foul beim Fussball NICHT strafbar ist, stimmt so nicht. Hängt vom Einzelfall ab.
Gelöschter Nutzer

Re: Täterschaft/Teilnahme ??

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Fluffy hat geschrieben:
Dishwalla hat geschrieben:Die tatsache, dass der B wohl die §§223,224StGB verwirklicht dürfte passen. Was ist aber nun mit A ? Scheidet eine Mittäterschaft denn nicht eigentlich aus ? An einem gemeinsamen Plan und einer gemensamen Ausführung fehlt es ja hier eigentlich. Der A meint ja nur, er und B hätten einen gemeinsamen Plan. Oder ist hier lediglich auf das Empfinden des A abzustellen ?
Warum sollte B bei nem Foul beim Fussballspiel ne gef. KV begangen haben ? Ich find das etwas "heftig" - ist beim Fussball nunmal Risiko verletzt zu werden und ich soweit nicht drinstand dass der C nun von diesem Foul stirbt oder sonstwas würd ich sagen liegt hier bei einem einfachen Foul keine körperliche Misshandlung vor. :-s Selbst wenn man das nun noch annimmt, sollte der B da aber gerechtfertigt sein was halt das Risiko einer Verletzung beim Fussball angeht, von daher würde ICH sagen: B hat sich NICHT strafbar gemacht - schon gar nicht einer gef. KV wegen einer so einfachen Bagatelle wie nem Foul beim Fussballspiel.

A selbst hat ja gar nichts gemacht, dass er in dem Glauben war ist schon richtig, aber er hat nichts zu der Tat beigetragen ausser seine Absicht und da ich selbst sagen würde dass der B nichtmal strafbar ist ist das beim A ja noch offensichtlicher meiner Meinung nach dann auch nicht der Fall..ich wüsste jedenfalls nicht warum. Er hat ja nichtmal die Kenntnis darüber dass der B den Plan nicht gehört hat und er hat auch in keinster Weise zu dem Foul beigetragen.
hallo,
erstmal danke für die antwort.
Auf sie Stbk. des B gem. §223,224 komme ich aus folgenden gründen...ein Foul bereitet Schmerzen. Eine körperl. Mißh. ist daher gegeben. Hinzu komme ich über die Mindermeinung dazu, dass auch Körperteile, hier der Fuß ein gefährliches werkzeug im Sinne des §224 darstellen können.(s. Hilgendorf ZStW 112,811).
Natürlich müsste man es genau erörtern ob man nicht eventuell in einem Fussballspiel mit einem Foul rechnen muss. Käme wohl darauf an, ob das Foul "normal" für ein Fussballspiel ist oder übermäßig hart und ausserhalb der Fairness.

grüsse
dish
strafrechtler
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Beitrag von strafrechtler »

Möglicherweise - aber wirklich nur möglicherweise - könnte hier eine Beschäftigung mit dem guten alten Münzhändlerfall BGHSt 40, 299 weiterführend sein. Aber was macht den A denn zum Mittäter?

Zur Einordnung von Fouls als 223 gibt es doch sicher genügend Literatur - der Ansatz über die "Ungewöhnlichkeit" erscheint mir jedenfalls gut vertretbar.
Fluffy
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Beitrag von Fluffy »

Pokerface hat geschrieben:Dass ein Foul beim Fussball NICHT strafbar ist, stimmt so nicht. Hängt vom Einzelfall ab.
Ja, so meinte ich das auch eigentlich.

Also mal rein normal betrachtet (unser Prof meckert eh immer dass wir zu juristisch denken, wir sollten wie unsere Oma denken dann würde das passen :D) ist jetzt gegen ein gewöhnliches Foul wie man es immer wieder erlebt ja nichts einzuwenden und gehört einfach zum Risiko des Spiels dazu. Da sehe ich keine Strafbarkeit. Ist natürlich anders wenn die Verletzung geplant und sehr stark hervorgerufen wurde oder der Spieler dem anderen nun absichtlich mit dem Schuh ins Gesicht getreten hat o.ä.. Aber so wie ich das hier verstanden habe ist hier von einem ganz normalen Feld-Wald-und-Wiesen-Foul die rede, von daher sehe ich hierbei keine Strafbarkeit.

Wär ja noch schöner wenn jeder mal so eben klagen würde weil er im Spiel gefoult wurde. :D Und Folgen hat so ein Unfaires Verhalten gegebenfalls ja innerhalb der Spielerordnung -> gelbe/rote Karte -> auf die Bank. Die haben was diese Spielregeln angeht bei Verstoss ja ihre Regeln. Von Strafbarkeit würde ich dabei nun aber nicht sprechen, das Wort klingt dafür allein schon viel zu hart und trifft meiner Meinung nach halt auch nicht zu.
Fluffy
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Beitrag von Fluffy »

Folgendes hab ich gerade dazu gefunden:

Nach Einschätzung des zuständigen OLG-Spezialsenats nehmen Sportler bei Sportarten mit nicht unerheblichem Gefahrenpotenzial grundsätzlich Verletzungen in Kauf, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Bei geringfügigen Regelverstößen etwa bei übereifrigem Einsatz scheide damit eine Haftung regelmäßig aus. Wenn allerdings die gebotene Härte und damit die Grenze zur Unfairness überschritten werde, bestehe eine Haftung auf Schadenersatz.

So wurde in einem Fall wo ein Spieler einem anderen von hinten in die Beine gegrätscht hat und diesem dabei Knöchel und Wadenbein gebrochen hat auf Schmerzensgeld verklagt. Der Verletzte bekam Recht, mit der Begründung dass die Grenze zwischen gebotener Härte und Unfairness überschritten gewesen sei.

"Das Gericht sah in seiner Entscheidung Fußball als Kampfsportart an. Hier müsse zwischen erlaubter, gebotener Härte auf der einen und "unzulässiger Unfairness" auf der anderen Seite unterschieden werden. Die vom Schiedsrichter gezeigte rote Karte rechtfertige die Klage des Verletzten nicht automatisch.
Im Fußball müssten ständig Chancen und Risiken gegeinander abgewogen werden. Das brächten die Hektik und Eigenart einer Kampfsportart mit sich. "Daher darf der Maßstab für einen Schuldvorwurf nicht zu streng angesetzt werden", sagte der vorsitzende Richter in seiner Begründung."


Also eigentlich so wie wir auch meinten: Wenns um ein stinknormales Foul geht -> passiert nichts. Sollte das jetzt aber sehr intensiv sein und über ein normales Foul hinausgehen (Knöchelbruch oder sowas) dann halt strafbar.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ist doch hier ein Problem der objektiven Zurechnung.

Stichwort: Selbstgefährdung.
Fluffy
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Beitrag von Fluffy »

Ja, das wollten wir ja nur nochmal klarstellen ;) Weil Dishwalla ja meinte der B sei nach §§ 223, 224 strafbar und ich (und das Gericht scheinbar ja auch) sehen das halt nicht so. ;)
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

servus,

habe mich heute nochmal schlau gemacht und wäre bereit meine Meinung zu revidieren....es kommt eben darauf an wie stark das Foul ist.

Anbei folgende Anmerkungen aus ESER JZ 78,368...dort wird genau die Strafbarkeit im Fussball untersucht....

- Verletzungen infolge regelkonformen Spiels -->Strafbarkeit (-)
- Verletzungen aufgrund leichter Regelverstöße --> gerechtfertigt im Rahmen des "erlaubten Risikos"
- absichtliche Verletzungen sind immer rechtswidrig
- bei schwerwiegenden Regelverstößen bedarf es einer individuellen Einwilligung des Betroffenen
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