Hallo,
bin auf der Suche nach Wissen auf das Forum hier gestossen - vielleicht kann mir ja jemand eine Einschätzung schreiben oder vielleicht hatte ja jemand ein ähnliches Problem oder kann mir Tipps geben.
Kurz zur Situation:
Vor ca. 5 Jahren (2001) habe ich meine Selbständigkeit im Bereich Webseiten-Erstellung beendet.
Ein Kunde aus der Zeit, dessen Webseite ich nach seinen Wünschen erstellt habe hat nun angerufen, er hätte vor einem halben Jahr eine Abmahnung und auch eine Schadenersatzforderung erhalten, weil er in einem Bereich der Webseite Lustige Comicbilder veröffentlicht hatte, die nun der Rechteinhaber (dessen Anwälte) massenweise abmahnt.
Nun stellte er mir die Frage, woher die Bilder wären und dass ich nun wohl auch dafür verantwortlich wäre.
Ich habe die alten Papiere von damals ausgegraben.
Nun wollte ich wissen, ob der Kunde seinen nun wahrscheinlich bevorstehenden Schaden von mir einklagen kann?
Zudem, was ich nun zu befürchten habe?
Das Bildmaterial war damals über Google bzw. auf Sammlungs-Seiten veröffentlicht worden, wurde in die Seite eingebaut und vom Kunden so auch abgenommen.
Gab es einen bestimmten Zeitpunkt (und hoffentlich nach 2001), bei dem es durch Urteile dann nicht mehr erlaubt war, solche frei verfügbaren Bilder nicht mehr zu verwenden? Es wurden auch keine copyrightvermerke (die auf so Ein-bilder-Comics immer unten in der Ecke stehen) entfernt.
Auf der Rechnung von damals steht ausdrücklich "es gelten die AGB von Fa. XXX".
In den AGBs steht unter Punkt 5 "Veröffentlichte Inhalte"
"Mit der Übermittlung der Daten für Webseiten stellt der Kunde XXX automatisch von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert nach bestem Wissen und Gewissen durch seine mit XXX abgeschlossenen Verträge keine Rechte Dritter zu verletzen bzw. keine gesetzwidrigen Zwecke zu verfolgen. Eine Nutzung welche nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen geltendes Recht der BRD bzw. eines der Länder, in denen die Webseiten gelesen werden können, verstößt, ist unzulässig. XXX schließt eine Überprüfung, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden, aus. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, dass die Firma jederzeit bereichtigt ist, den Zugriff für den Fall zu sperren, dass Ansrpüche Dritter auf Unterlassung erhoben werden oder der Kunde nicht zweifelsfrei Rechtsinhaber der veröffentlichten Dokumente bzw. Programme ist..... usw. usw. usw. usw.
in den AGBs unter Punkt 6: "Haftung, Schadenersatzansprüche"
...........Haftung und Schadensansprüche sind auf den Auftragswert des jeweiligen Zeitraums beschränkt. .........
Hat jemand Rat?
(hoffe, hier im Forum richtig zu sein)
ehem. Webmaster hat Frage zur Rechtslage (Kunde erhält Abmahnung/Schadenersatzforderung)
Moderator: Verwaltung
- Olli
- Moderator
- Beiträge: 13521
- Registriert: Donnerstag 24. Februar 2005, 16:26
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Ganz groß oben, in Rot, weist darauf hin, dass Sie hier im Forum nicht richtig sind: konkrete Rechtsberatung ist hier nicht gestattet.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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- bilguer
- Mega Power User
- Beiträge: 2753
- Registriert: Montag 28. November 2005, 11:50
- Ausbildungslevel: RA
ich will ja keine rechtsberatung sondern eine einschätzung oder meinung - ich habe keine ahnung was auf mich zukommen kann (könnte).
oder/und ob sich jemand daran erinnern kann, was 2001 Stand des Rechts war....
wenn eine frage in einem forum nicht gestattet ist, dann bitte löscht meinen beitrag wieder aus diesem forum.
vielleicht kann mir jemand einen tipp geben, wohin ich mich da wenden kann, ohne gleich zig hundert euro antwaltskosten ausgeben zu müssen (ich bin privat, kein umsatzträchtiger unternehmer)
danke
oder/und ob sich jemand daran erinnern kann, was 2001 Stand des Rechts war....
wenn eine frage in einem forum nicht gestattet ist, dann bitte löscht meinen beitrag wieder aus diesem forum.
vielleicht kann mir jemand einen tipp geben, wohin ich mich da wenden kann, ohne gleich zig hundert euro antwaltskosten ausgeben zu müssen (ich bin privat, kein umsatzträchtiger unternehmer)
danke
- Olli
- Moderator
- Beiträge: 13521
- Registriert: Donnerstag 24. Februar 2005, 16:26
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Andere Jura-Foren sind in Fällen der Rechtsberatung anders eingestellt. Hier aber leider nicht.
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- Alexander
- Admin
- Beiträge: 1641
- Registriert: Dienstag 11. November 2003, 23:37
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Richtig. Und genau das kann nur ein Jurist (wenn überhaupt) einschätzen. Und das kann er nur aufgrund einer rechtlichen Würdigung des Sachverhaltes. Und das ist Rechtsberatung.tollesachen hat geschrieben:ich will ja keine rechtsberatung sondern eine einschätzung oder meinung - ich habe keine ahnung was auf mich zukommen kann (könnte).
"Einschätzung oder Meinung von Juristen" = Rechtsberatung. Und die ist nunmal durch Gesetz für Nicht-Anwälte strafbewehrt verboten (sic!). Und die Anwälte können auch nicht von Luft und Liebe leben, weswegen die hier auch einen Teufel tun werden, das kostenlos zum Besten zu geben. Eventuell aber wird dich einer kontaktieren, der das im Rahmen eines Mandats (ggf. auch schon im Rahmen einer sehr günstigen Erstberatung) für Dich klären möchte.
Nix für ungut,
Gruß
Alexander