Versuchte Nötigung / Aufbaufrage HA

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
evilGOLFER
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 60
Registriert: Sonntag 23. Oktober 2005, 11:08

Versuchte Nötigung / Aufbaufrage HA

Beitrag von evilGOLFER »

ALso, ich hab zwei Fragen.

1. Wenn bei einer Nötigung die Rechtswidrigkeit nicht gegeben ist, keine RFG und nicht verwerflich, kann ich dann Versuch prüfen und bei Nichtvollendung des Deliktes sagen: nichtvollendet, weil keine RWK???

2. Wenn ich in der HA einen Sachverhalt habe, wo z.B. A eine Körperverletzung begeht und B auch, kann ich bei der Prüfung der Strafbarkeit des B schreiben,"....auf obige Ausführungen sei verwiesen" (mit Fußnote s.o. unter A I 1 a aa, z.B bei körperlicher Misshandlung) oder muss ich die ganze Definition nochmal bringen?

Ciao
"Wenn Mainz 05 bis zur 75. Minute mit 0:5 hinten liegt, und dann noch 4 Tore schießt, ist das zwar toll, aber trotzdem verloren!"
(Claus Kleber, Moderator des heute-journals, zu Kurt Beck, der die SPD als Wahlsieger sah)
Benutzeravatar
Calmy
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1509
Registriert: Samstag 29. Oktober 2005, 10:57

Beitrag von Calmy »

1. "Es liegt keine vollendete Nötigung (s.o.)" reicht völlig aus (im Übrigen ist deine Aufzählung ein wenig mißraten. Richtig: keine RFG und nicht verwerflich also rechtswidrig).

2. Es sei dir geraten, die Definition nur einmal zu bringen und anschließend nach oben zu verweisen.
"Also hopphopp!"
Antworten