Ich habe grade ein Problem... Darüber wurde anscheinend schon eine Hausarbeit geschrieben:
http://www.jura-welt.com/forum2/viewtopic.php?topic=2637&forum=1&25 (Verwaister Link automatisch entfernt)
Also kurz:
A nimmt ein Taxi zeigt dem Taxifahrer B auch erstmal seine dicke Brieftasche mit 100Euroscheinen. B fährt los. Die Fahrt kostet 40 €. Nach der Fahrt lässt A einen 5 Euro Schein fallen und ruft "oh moment, mir ist grade ein 100 er rausgefallen" und steigt erstmal aus. B hatte einen Schein runterfallen sehen, konnte nicht erkennen, um welchen Schein es sich handelte, ging aber davon aus, dass es ein 100er war. Er riecht den schnellen Gewinn und tritt aufs Gas. Genau dieses Verhalten war von A gewollt.
So es geht jetzt um die Strafbarkeit des B. Hoffe ich hab nicht zu wirr geschrieben Sind hier vielleicht noch Leute, die die Hausarbeit damals sogar geschrieben haben?
Wäre wirklich super, wenn ihr mir helfen könntet...
Also folgendes ist klar:
§ 242 bezgl. 5 € (-) wegen Einverständnis
aber dann:
§ 242 bzgl 500 € (+) ? wenn sich der vorsatz auf die 500 € bezog
oder
§ 242 bzgl 5 € (+) ? wenn B den Schein, der heruntergefallen war komkretisiert hat. Dann hätte er nur Vorsatz bezüglich der 5 €.
Macht beides irgendwie sinn, aber was ist richtig?
Diebstahl - Wer kann mir helfen?
Moderator: Verwaltung
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